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Wer darf ausleihen?

Für dienstliche Zwecke können alle Hochschulangehörigen die Geräte des Geräteverleihs kostenlos ausleihen. Zu den Hochschulangehörigen zählen Studierende (mit gültigem Studienausweis), Mitarbeiter aus Forschung und Lehre, Mitarbeiter/innen in den Servicebereichen und in der Verwaltung. Bitte zeigen Sie ggf. Ihren Mitarbeiter-/Studienausweis vor.

Wie lange ist der Ausleihzeitraum?

Sie können die Geräte maximal eine Woche ausleihen. Bei längeren Projekten kann im Einzelfall eine Ausnahmeregelung gefunden werden. Der Gerätebestand ist leider begrenzt, so dass wir es begrüßen, wenn Sie Ihr Gerät nach Gebrauch schnellstmöglich wieder zurückbringen, auch wenn die Leihfrist noch nicht abgelaufen ist.

Wie viele Geräte darf man gleichzeitig ausleihen?

In Einzelfällen und bei entsprechend zur Verfügung stehenden Kapazitäten können auch mehrere Exemplare einer Geräteart ausgeliehen werden. Hier ist aber vorab eine Absprache notwendig. Während der Vorlesungszeit sind die Geräte besonders stark frequentiert.

Kann man die Geräte reservieren?

Man kann vorab seinen Bedarf im Geräteverleih anmelden. Entweder kommen Sie während der Öffnungszeiten bei uns vorbei, oder Sie nutzen das Emailformular. Die Reservierungs-Bestätigung kann Ihnen aber nur direkt ein Mitarbeiter des Medienzentrums persönlich oder per Email geben. Allein das Absenden des Emailformulars ist noch keine bestätigte Reservierung.

Geräterückgabe

Das entliehene Gerät wird nur vollständig zurückgenommen. Bitte achten Sie darauf, dass bei Rückgabe alle Zubehörteile wie Akkus, Kabel, Fernbedienungen etc. vorhanden sind. Für fehlende Teile muss der Entleiher selbstständig für Ersatz sorgen.

Haftung bei Schäden oder Diebstahl

Für Schäden, die an den Geräten entstehen, ist der Entleiher verantwortlich. Reparaturen oder Ersatzbeschaffungen werden Ihnen entsprechend in Rechnung gestellt. Wir müssen deutlich darauf hinweisen, dass im Falle eines Schadens an geliehenen Geräten die private Haftpflichtversicherung in der Regel nicht greift.

 

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