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( Prüfungs- und Studienordnung)

Grundlage dieser Übersicht ist die Prüfungsordnung von 2003 in geänderter Fassung. Diese Seite ist für Mozilla optimiert. Stand: 12. April 2006

Mathematik kann als Hauptfach, als Leitfach oder als affines Fach studiert werden. Die Tabelle zeigt die Module, die jeweils besucht werden müssen. Anschließend finden Sie Beschreibungen der Module und Hinweise zu einzelnen Veranstaltungen. Zu Ihrer Orientierung während des Studiums dienen auch die Studienpläne (Schwerpunkt Grundschule; Schwerpunkt Hauptschule).

Aufbau des Studiums

 


Hauptfach

Leitfach

Affines Fach

Modul 1

x

x

x

Modul 2

x

x

x

Modul 3

x

x

x

Modul 4

x

x

Modul 5

x

Modul 6

x


 


Modul 1 für Studierende, die Mathematik nicht als Fach weiterführen
Allgemeiner Hinweis zu den Modulen 5 und 6
Leistungsnachweise

 

Modul 1 (nicht Mathematik)

Dieses Modul wird studiert, wenn Mathematik nicht als Fach weitergeführt wird.

Leistungsnachweis (nicht Mathematik): Der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme ist dem Schulpraxisamt bei der Anmeldung zum Blockpraktikum II vorzulegen.

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Modul 1

Dieses Modul wird studiert, wenn Mathematik als Fach weitergeführt wird.

Prüfung:

akademische Zwischenprüfung

Ausnahme: wenn Deutsch Hauptfach ist:

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Modul 2

Prüfung:

akademische Teilprüfung

Ausnahme: wenn Mathematik Leitfach und Deutsch Hauptfach ist, dann Modul 1/2-Prüfung, die zur AT zählt

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Modul 3

Akademische Teilprüfung

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Modul 4

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Allgemeiner Hinweis zu den Modulen 5 & 6

In den Modulen 5 und 6 müssen die Bereiche Fachdidaktik und Fachwissenschaft zu etwa gleichen Anteilen studiert werden. Im Bereich Fachdidaktik muss mindestens eine Veranstaltung aus "vertiefende fachdidaktische Veranstaltungen I" und mindestens eine Veranstaltung aus "vertiefende fachdidaktische Veranstaltungen II" belegt werden.

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Modul 5

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Modul 6

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Leistungsnachweise

wenn Mathematik nicht weitergeführt wird: Nachweis für die Anmeldung zum Blockpraktikum II

Hauptfach

Leitfach

affines Fach

akademische Zwischenprüfung

akademische Zwischenprüfung
(Ausnahmen: wenn Deutsch Hauptfach ist, Modul1/2-Prüfung, die zur AT zählt)

akademische Zwischenprüfung
(Ausnahme: wenn Deutsch weitergeführt wird, Eingangsklausur für Modul 2)

akademische Teilprüfung Modul 2

akademische Teilprüfung Modul 2
(Ausnahme: wenn Deutsch Hauptfach ist, Modul 1/2-Prüfung, die zur AT zählt)

akademische Teilprüfung Modul 2

Akademische Teilprüfung im Modul 3

Hauptseminarschein

 

 

Schriftliche Staatsexamensprüfung

 

 

Mündliche Staatsexamensprüfung

Mündliche Staatsexamensprüfung

 

 

Akademische Zwischenprüfung:
Die akademische Zwischenprüfung besteht aus einer Klausur von 90 Minuten Dauer über die Inhalte des gesamten Moduls 1. Diese Klausur kann nur einmal wiederholt werden.

Akademische Teilprüfungen:
Die akademische Teilprüfung besteht in der Regel aus einer Klausur.

Hauptseminarschein:
Der Hauptseminarschein wird in ausgewiesenen Veranstaltungen der Module 5 oder 6 erworben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene akademische Zwischenprüfung und eine akademische Teilprüfung (Modul 2 oder 3).

Schriftliche Staatsexamensprüfung

Die schriftliche Staatsexamensprüfung ist eine Klausur von 4 Stunden über die Inhalte der Module 5 und 6. Zur Wahl stehen drei Themengruppen. Jede Themengruppe besteht aus einem fachdidaktischen und einem fachwissenschaftlichen Aufgabenanteil:
Themengruppe 1: Fachdidaktik und Fachwissenschaft 1
Themengruppe 2: Fachdidaktik und Fachwissenschaft 2
Themengruppe 3: Fachdidaktik und Fachwissenschaft 3

Die Themen der schriftlichen Staatsexamensprüfung im Anschluss an die jeweiligen Semester entnehmen Sie bitte dem Aushang am schwarzen Brett des Instituts.

Mündliche Staatsexamensprüfung:
im Hauptfach:
Prüfung über die Module 4, 5 und 6 mit je einem Schwerpunktthema zur Fachwissenschaft und Fachdidaktik.

im Leitfach:
Prüfung über die Inhalte des Moduls 4 und die Inhalte des Fächerverbundmoduls (siehe Prüfungsordnung). Aus Modul 4 wird je ein Schwerpunktthema zur Fachwissenschaft und Fachdidaktik geprüft.

Schwerpunktthemen umfassen höchstens die Hälfte der Prüfungszeit. Die mündlichen Prüfungsthemen müssen sich von den Themen der wissenschaftlichen Hausarbeit, der in der schriftlichen Prüfung bearbeiteten Aufgaben und der akademischen Teilprüfungen unterscheiden.

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