Studiengang SoP (2003)
(
Prüfungsordnung, Studienordnung)
Grundlage dieser Übersicht ist die Prüfungsordnung von 2003 in geänderter Fassung. Diese Seite ist für Mozilla optimiert. Stand: 12. April 2006
Mathematik kann als Hauptfach oder als zweites Fach studiert werden. Die Tabelle zeigt die Module, die jeweils besucht werden müssen. Anschließend finden Sie Beschreibungen der Module und Hinweise zu einzelnen Veranstaltungen. Zu Ihrer Orientierung während des Studiums dient auch der Studienplan.
Aufbau des Studiums
| Hauptfach | zweites Fach |
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Allgemeiner Hinweis zu den Modulen 5 & 6
Leistungsnachweise
Modul 1
- Sonderpädagogische Aspekte des Erstrechnens (2 SWS)
- Einführung in die Mathematikdidaktik (2 SWS)
- Didaktik II: Schwerpunkt Hauptschule (2 SWS)
Leistungsnachweis:
Wenn Mathematik nicht weitergeführt: wird, dann muss ein Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Modul 1 erbracht werden.
Wenn Mathematik weitergeführt wird: akademische Zwischenprüfung (Ausnahme: wenn Deutsch als Hauptfach weitergeführt wird, Modul1/2-Prüfung, die zur AT zählt)
upModul 2
Akademische Teilprüfung Modul 2 (Ausnahme: wenn Deutsch als Hauptfach weitergeführt wird, dann Modul 1/2-Prüfung, die zur AT zählt)
upModul 3
- Anwendungsbezogene Mathematik (4 SWS)
- Didaktik des Sachrechnens (2 SWS)
Akademische Teilprüfung (nur HF)
upModul 4
- Daten und Zufall (2 SWS)
- Mathematisches Denken von Schülern (2 SWS)
- Arbeitsmittel im Mathematikunterricht (2 SWS)
oder
Computer im Mathematikunterricht (2 SWS)
Module 5 & 6
In den Modulen 5 und 6 müssen die Bereiche Fachdidaktik und Fachwissenschaft zu etwa gleichen Anteilen studiert werden.
- Einführung in die Arithmetik (4 SWS)
- Hauptseminar (2 SWS)
- Vertiefende fachdidaktische Veranstaltungen, z.B.:
- Offene Lernangebote - individuelle Lernwege (2 SWS)
- Didaktische Konzeptionen (2 SWS)
- Muster und Strukturen (2 SWS)
- Zahlen und Operationen (2 SWS)
- Vertiefende fachwissenschaftliche Veranstaltungen, z.B.:
- Kombinatorik (2 SWS)
- Graphentheorie (2 SWS)
- Algebra (2 SWS)
- Geometrie (2 SWS)
Leistungsnachweise
wenn Mathematik nicht weitergeführt wird: Nachweis über Modul 1
Hauptfach | zweites Fach |
Akademische Zwischenprüfung | Akademische Zwischenprüfung |
Akademische Teilprüfung Modul 2 | Akademische Teilprüfung Modul 2 |
Akademische Teilprüfung im Modul 3 |
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Hauptseminarschein |
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Schriftliche Staatsexamprüfung Mündliche Staatsexamprüfung |
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Akademische Zwischenprüfung:
Die akademische Zwischenprüfung besteht in einer Klausur von 90 Minuten Dauer über die Inhalte des gesamten Moduls 1. Diese Klausur kann nur einmal wiederholt werden.
Akademische Teilprüfungen:
Die akademische Teilprüfung besteht in der Regel aus einer Klausur.
Hauptseminarschein:
Der Hauptseminarschein wird in ausgewiesenen Veranstaltungen der Module 5 bis 6 erworben. Voraussetzung für die Teilnahme ist die bestandene akademische Zwischenprüfung und eine akademische Teilprüfung (Modul 2 oder 3).
Schriftliche Staatsexamensprüfung
Die schriftliche Staatsexamensprüfung ist eine Klausur von 4 Stunden über die Inhalte der Module 5 und 6. Zur Wahl stehen drei Themengruppen. Jede Themengruppe besteht aus einem fachdidaktischen und einem fachwissenschaftlichen Aufgabenanteil:
Themengruppe 1: Fachdidaktik und Fachwissenschaft 1
Themengruppe 2: Fachdidaktik und Fachwissenschaft 2
Themengruppe 3: Fachdidaktik und Fachwissenschaft 3
Die Themen der schriftlichen Staatsexamensprüfung im Anschluss an die jeweiligen Semester entnehmen Sie bitte dem Aushang am schwarzen Brett des Instituts.
Mündliche Staatsexamensprüfung:
Prüfung über die Module 4, 5 und 6 mit je einem Schwerpunktthema zur Fachwissenschaft und Fachdidaktik. Schwerpunktthemen umfassen höchstens die Hälfte der Prüfungszeit. Die mündlichen Prüfungsthemen müssen sich von den Themen der in der schriftlichen Prüfung bearbeiteten Aufgaben und der akademischen Teilprüfungen unterscheiden.


