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Öffnungszeiten des Sammlungsraums in der Vorlesungszeit:

Mo 12.00 bis 13.30 Uhr
Di  12.30 bis 13.30 Uhr
Mi  12.00 bis 13.30 Uhr
Do 12.00 bis 13.30 Uhr

Außerdem können Sie per E-Mail-Formular Verlängerungen beantragen oder eine Nachricht an die Ausleihe senden (nicht in der vorlesungsfreien Zeit!).

In der vorlesungsfreien Zeit gelten besondere Öffnungszeiten

 

Im Sammlungsraum der Geographie (4.228) befinden sich viele Materialien, die für Geo-Studierende (aber natürlich auch für andere) unerlässlich sind:

In weiteren Räumen erhalten Sie über die Tutoren Zugriff auf

Es gibt 12 PC-Arbeitsplätze mit diverser installierter Geographie-Software & Internetzugang, außerdem steht ein Scanner zur Verfügung.


Neu eingerichtet wurde ein "Geo-Labor", in dem geographische Experimente sowie Gewässer- und Bodenuntersuchungen vorbereitet und durchgeführt werden können . . .

 

Bei Fragen stehen immer freundliche Tutoren zur Verfügung.

 

Benutzungsordnung für die Sammlungen des Faches Geographie

(Stand: 19.04.2007)


Benutzerkreis:
Ausleihberechtigt sind alle Dozenten und Studenten des Faches Geographie. Ausleihe ist nur persönlich möglich, an Fachfremde nur mit Zustimmung eines Fachvertreters.

Ausleihzeiten:
s.o.

Ausleihbare Sammlungsgegenstände:

 4.223:  Wandkarten*

 4.227:  Messgeräte*, Spiele, Gesteine (nur Handstücke von Schrank 40 - petrographisch)

Lichtbilder (Dias), einzelne Filme (S8, DVD; VHS-Kassetten nicht entleihbar)

 4.228: OHP-Folien, Schulbücher, CD-ROMs*, Separata, Statistiken,

            Topographische und thematische Karten, Schul-Atlanten,

            (nicht entleihbar: Topographische Atlanten, Luftbild- und Handatlanten),

            bei Büchern ist nur eine Kurzausleihe zum Kopieren möglich


Für die Ausleihe weiterer, nicht aufgeführter Sammlungsgegenstände ist die Zustimmung eines Fachvertreters erforderlich.

Ausleihfristen:

Die Ausleihfrist beträgt eine Woche,

*bei CD-ROMs, Wandkarten und Messgeräten nur 3 Tage.

Für Überschreitungen der Leihfrist werden ggf. Gebühren fällig.

Haftung:

Für die ordnungsgemäße Entlastung ist der Entleiher mitverantwortlich. Bei Verlust oder Beschädigung von entliehenen Gegenständen haftet der Entleiher mit dem Wiederbeschaffungspreis. Eintragungen in Bücher und Karten usw. gelten als Beschädigungen.

Mit seiner Unterschrift in der Nutzerkartei erkennt der Entleiher die Benutzungsordnung an.

 

>>> Hier finden Sie die Monatsdateien der Wetterstation zum Download. <<<

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