Bestimmungen zur Nutzung der RZ-Anlagen
Öffentliche Hochschulen sind als staatliche Stellen dem öffentlichen Bereich des Datenschutzes zuzurechnen. Als Ort der Lehre und der Forschung werden eine große Menge Daten verarbeitet. Dies gilt zum einen für Daten Studierender, für Daten im Rahmen der Forschung, aber auch beispielsweise für die Daten der Beschäftigten.
Das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung einer Vielzahl von Personen ist bei einer Einrichtung wie einer Hochschule betroffen. Vielfältige Bestimmungen des Datenschutzrechts und in der technischen Umsetzung sind dabei im Interesse der Betroffenen zu beachten.
Bei der Nutzung der Anlagen des Rechenzentrums der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg (PHLB) sind daher von allen, die einen Zugang zum Netz der PHLB haben, die geltenden Rechtsvorschriften und Bestimmungen zu beachten.


