Vorgehen
Finanzierung Rechnerausstattung
Neue Mitarbeiter
Die Rechnerausstattung für neue Mitarbeiter wird von der Hochschule finanziert. Zur Beantragung genügt ein Mail an rz(at)ph-ludwigsburg.de mit Angabe von Name, Stelle (Institut/Abteilung/Projekt) , ggf. Inventarnummer des Gerätes des vorigen Stelleninhabers und der Kontaktdaten (Dienstzimmer, Telefon).
Ersatzbeschaffung
Ersatzbeschaffungen werden ebenfalls von der Hochschule finanziert, sofern das Gerät älter als sechs Jahre ist. Auch in diesem Fall genügt ein Mail an rz(at)ph-ludwigsburg.de mit Angabe des "Eigentümers" des Rechners und dessen Inventarnummer.
In beiden Fällen wird von der Hochschule ein Standard-WAP (Wissenschaftler Arbeitsplatz) finanziert. Die genauen Daten zu diesem Gerät findet man unter dem Stichwort Standard-Wap im Menüpunkt "Preise/Infos".
Abweichungen vom Standard
Soll ein Notebook beschafft werden, oder ein anderer Monitor (ebenfalls unter Preise/Infos zu finden), muss der Aufpreis über die Abteilung, das Institut oder das Projekt finanziert werden.
Beschaffung weiterer Rechner
Jeder Mitarbeiter hat üblicherweise einen Rechner (siehe oben). Sollen darüber hinaus ein oder mehrere weitere Rechner beschafft werden, müssen die dazu notwendigen Mittel beim Institut beantragt und dort auch genehmigt werden. Bei größeren Investitionen können bei der Hochschulleitung über das Institut und die Fakultät Investitionsmittel beantragt werden.
Grundlage aller Beschaffungen sind
- die Beschaffungsrichtlinien der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg. Dort wird u.a. auch das Beschaffungsverfahren vorgegeben, bei dem der Antragsteller verpflichtet ist,
- einen Beschaffungsantrag auszufüllen und in der Verwaltung genehmigen zu lassen.
Bei der Beschaffung von EDV-Komponenten muss laut Richtlinien auch eine Beratung durch das Rechenzentrum erfolgen. Für Antragsteller mit etwas Vorerfahrung genügen eventuell unseren Infoseiten zu Preise/Infos, so daß gar keine weitere, persönliche Beratung notwendig wird. Auf jeden Fall aber sollte man die Beschaffung mit dem EDV-Beauftragten des Institutes besprechen.
Beschaffung ohne RZ
Grundsätzlich ist das RZ bei jeder Beschaffung von EDV-Geräten zu beteiligen. Wird davon abgewichen und die Beschaffung in eigener Regie durchgeführt, sollte folgendes bedacht werden:
- Beschaffungsrichtlinien der PHLB
- Seit Januar 2002 gelten die neuen Beschaffungsrichtlinien der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg 5/2002 (14. Januar 2002). Diese Richtlinien geben u.a. an, ab welchen Beträgen welche Form der Ausschreibung gewählt werden muss. Diese Richtlinen müssen auf jeden Fall eingehalten werden.
- Inventarisierung
- Die beschafften Komponenten müssen inventarisiert werden. Bei Beschaffungen durch den Besteller, muss dieser auch die Inventarisierung selbst durchführen, in Absprache mit der Haushaltsabteilung.
- Kein Service durch das RZ
- Bei Beschaffungen durch den Besteller selbst, muss dieser auch die Installation, Betreuung und Wartung selbst durchführen Das RZ übernimmt keinerlei Service für diese Komponenten.


