Allgemeine Informationen für alle Studierende
Zu Ihrer Orientierung und Information gibt es:
- Studienpläne für jede Studienrichtung (diese können Sie in den Fächern vor dem Sekretariat des Instituts Philosophie und Theologie, 1.313, abholen oder hier, unter der entsprechenden Rubrik Ihres Studiengangs, als Word-Dateien herunterladen)
- Eine Broschüre "Theologie studieren an der PH Ludwigsburg. "Ein Begleiter durchs Studium", die Sie im Sekretariat des Instituts Philosophie und Theologie, 1.313, gegen einen Unkostenbeitrag von 1,-€ erhalten können (oder ebenfalls hier herunterladen können. ACHTUNG: Die Broschüre bezieht sich auf die alte PO 2003!)
Broschüre "Theologie studieren an der PH Ludwigsburg" (pdf) - Einige Informationen zu den Akademischen Prüfungen
Hinweise zur Akademischen Teilprüfung
Bei Modulprüfungen bei Lehrbeauftragten bitte dringend beachten:
Modulprüfungen in den Lehramtsstudiengängen, die von Lehrbeauftragten abgenommen wurden (siehe Liste "Lehrbeauftragte"), bedürfen ab sofort der Unterschrift von Herrn Dr. Breuer als Zweitprüfer. Bitte informieren Sie gegebenenfalls Ihren prüfenden Lehrbeauftragten, damit er die entsprechenden Formulare an Herrn Dr. Breuer weiterleitet. In der Regel ist es ausreichend, die Formulare zusammen mit einer CD (auf der die Arbeit gespeichert ist) in das Postfach von Herrn Dr. Breuer (Postfach 129) einzuwerfen. Zur Erreichbarkeit muss auf jeden Fall die eigene E-Mail Adresse beigefügt werden.
Hinweise zur Akademischen Zwischenprüfung
- Und hier noch die Prüfungsgebiete der verschiedenen Veranstaltungen.
Prüfungsgebiete für die Akademische Teilprüfung
Prüfungsgebiete für die Akademische Zwischenprüfung
Betrifft: Seminararbeiten
Für alle Seminar- und Hauptseminararbeiten gilt, dass sie mit der folgenden Erklärung zu versehen sind:
„Ich versichere hiermit, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt habe, nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe und alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken, gegebenenfalls auch elektronischen Medien, entnommen sind, durch Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht habe.“
Diese Versicherung sollte als extra Blatt am Ende der Arbeit anhängen und ist mit Datum und Unterschrift zu versehen.
Betrifft: Ev. bzw. kath. Theologie/Religionspädagogik als affines Fach
(Nachweis von Schulpraxis) - Neuregelung (Juli 2010)!!
Um die Bevollmächtigung zur Erteilung des Religionsunterrichts durch die Kirchen („Missio canonica“ oder „Vocatio“) zu erhalten, müssen auch Affin-Fächler (GHS und RS) Schulpraxis in Religion nachweisen. Dazu gibt es zwei Möglichkeit
- Sie absolvieren Ihr studienbegleitendes (Tages-) Praktikum im Fach Religion (entweder statt im Leitfach oder als zusätzliches Praktikum).
- Sie halten mindestens 4 Unterrichtsstunden im Fach Religion im Rahmen Ihres Blockpraktikums II.
Hierzu beachten Sie bitte Folgendes:
- Suchen Sie sich eine Schule, an der mindestens eine Religionslehrkraft aus Ihrer Konfession bereit ist, Sie zu betreuen bzw. Sie Stunden halten zu lassen. Dieser Lehrkraft legen Sie einen Unterrichtsentwurf zu einer gehaltenen Stunde vor.
- Suchen Sie (vor dem Praktikum) eine/n Dozierenden aus Ihrer Konfession auf, der/die die Bestätigung Ihrer Unterrichtsversuche entgegennimmt.
- Besorgen Sie sich ein Formblatt (liegt im Eingangsbereich zum Sekretariat aus), auf dem die Religionslehrkraft die gehaltenen Unterrichtsstunden bestätigt und der/die Dozierende ein abschließendes Gespräch bescheinigt. Das ausgefüllte Formblatt können Sie dann nach dem Examen als Bestätigung bei der Beantragung der kirchlichen Bevollmächtigung verwenden.
gez. Breuer gez. Grümme
Das Formular für die Bescheinigung über Praktikumsleistungen in ev. bzw. kath. Theologie/Religionspädagogik im Blockpraktikum II findet sich hier.


