PO 2003
Inhalte der mündlichen Prüfung nach den Prüfungsordnungen 2003
Regelungen ab dem Sommersemester 2010
Die mündlichen Prüfungen werden auf der Grundlage der Prüfungsordnung folgendermaßen aufgeteilt (Detailfragen sind mit der zuständigen Prüfungskommission zu klären):
Hauptfach (PO 2003)
A) Zwei Schwerpunktthemen:
- Fachdidaktik
- Eine Fachwissenschaft (Linguistik oder Literatur und/oder Cultural Studies)
B) Weitere Themen:
- Leseliste (Umfang je nach Studiengang; vgl. Homepage der Abt. Englisch)
- Allgemeiner Teil: Fachwissenschaftlicher Themenbereich, der nicht in Teil A) gewählt wurde.
Prüfungsdurchführung und Benotung: Teile A und B werden jeweils ca. 50% der Zeit geprüft und gelten auch jeweils gleichgewichtig bei der Benotung.
Leitfach (PO 2003)
A) Zwei Prüfungsschwerpunktteile:
- Fachdidaktik
- Eine Fachwissenschaft (Linguistik oder Literatur und/oder Cultural Studies)
B) Allgemeiner Teil:
- Leseliste (Umfang je nach Studiengang; vgl. Homepage der Abteilung Englisch)
- Fächerverbund: Thema aus Fachdidaktik oder Linguistik oder Literatur und/oder Cultural Studies oder aus Fächerverbundveranstaltung (jeweils nach Rücksprache mit der Prüfungskommission)
- Fachwissenschaftlicher Themenbereich, der nicht in Teil A) gewählt wurde.
Prüfungsdurchführung und Benotung: Teile A und B werden jeweils ca. 50% der Zeit geprüft und gelten auch jeweils gleichgewichtig bei der Benotung.
Für den Bereich „Literatur“ als Vertiefungsgebiet gilt folgendes:
GHPO:
Es müssen drei Werke von mindestens zwei Autoren angegeben werden, wobei aus Gründen der Anforderungsgleichheit ein Roman, zwei Dramen, drei Kurzgeschichten oder sechs Gedichte als ein Werk gelten. Detailfragen zu Inhalt und Umfang der Sekundärliteratur sollten Sie mit den zuständigen Prüfern klären.
RPO:
Es müssen je zwei Werke von mindestens zwei Autoren angegeben werden, wobei aus Gründen der Anforderungsgleichheit ein Roman, zwei Dramen, drei Kurzgeschichten oder sechs Gedichte als ein Werk gelten. Detailfragen zu Inhalt und Umfang der Sekundärliteratur sollten Sie mit den zuständigen Prüfern klären.


