Gasthörer
Der Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in muss innerhalb der ersten 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn im Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) / Center for lifelong professional Development (CLPD) abgegeben werden. Danach ist keine Antragstellung für das laufende Semester mehr möglich.
Gasthörer/innen können in einem Semester nicht mehr als 5 Veranstaltungen belegen.
Als Gasthörer/innen können Personen mit hinreichender Bildung zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Gasthörer/innen sind nicht Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg. Gemäß der Gasthörergebührensatzung der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg i. V. m. § 17 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) ist für jedes angefangene Semester eine Gebühr zu zahlen. Sie ist mit Beginn des Semesters fällig. Die Gebührenhöhe ist wie folgt gestaffelt:
bis 2 Semesterwochenstunden 50 €
bis 4 SWS 100 €
bis 6 SWS 150 €
bis 8 SWS 200 €
bis 10 SWS 250 €
Beispiel: Ein Seminar mit 2 SWS ist ein Seminar, das ein Semester lang pro Woche 2 Stunden besucht wird.
Antrag auf Zulassung als Gasthörer/in