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Verwendung der Studiengebühren an der PH Ludwigsburg

Seit dem Sommersemester 2007 werden in Baden-Württemberg Studiengebühren in Höhe von 500 € pro Semester für grundständige Studiengänge und konsekutive Masterstudiengänge erhoben; für andere Masterstudiengänge kann die Hochschule selbst höhere Gebühren festsetzen. Gleichzeitig wurde die "Langzeitstudiengebühr" von 510 € pro Semester abgeschafft. Grundlage für die Erhebung dieser Studiengebühren ist das Landeshochschulgebührengesetz von 2005.

Die Mittel stehen der Hochschule zweckgebunden für die Erfüllung ihrer Aufgaben in Studium und Lehre zur Verfügung.

Die Höhe und die Verwendung der Studiengebühruen der Jahre 2009 und 2010 (voraussichtlich) entnehmen sie bitte folgender Datei

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