
Quelle: Pixelioi, Fotograf: S. Hofschlaeger
Die schulpraktischen Studien dienen der Einführung in die Aufgaben in den einzelnen Lehrämtern und beziehen sich auf pädagogische, fachliche, didaktische, soziokulturelle und methodische Fragen des Unterrichts und der individuellen Förderung. Sie erfolgen an Grund- und Hauptschulen, an Realschulen und Sonderschulen sowie an außerschulischen Einrichtungen mit allgemeinpädagogischen bzw. sonderpädagogischen Handlungsfeldern in Form von Tagespraktika, Didaktika und geblockten Praktika unter Anleitung einer Ausbildungslehrerin/eines Ausbildungslehrers oder Mentorin/Mentors. Im Rahmen der Praktika werden wissenschafltliche Erkenntnisse mit der Unterrichtspraxis verzahnt, um so zu einer reflektierten Unterrichtsgestaltung zu gelangen. Vor diesem Hintergrund soll ein forschender Habitus entwickelt werden, der die vorfindliche Unterrichtspraxis kritisch hinterfragt und durch einen forschenden und analytischen Umgang mit Fragen der Unterrichtsgestaltung geprägt ist.
Daraus ergibt sich ein selbst verantworteter Bildungsprozess, der durch die Hochschule entsprechend begleitet wird. Die Anforderungen in den schulpraktischen Studien ergeben sich aus den einzelnen Prüfungsordnungen der Lehrämter.