Die Schulpraktischen Studien beginnen mit dem Orientierungsspraktikum im 1. oder 2. Fachsemester.
Melden Sie sich bitte innerhalb der in den Einschreibeunterlagen genannten Frist für das Orientierungspraktikum an. Falls Sie diese Frist versäumen, melden Sie sich bitte beim Amt für Schulpraktische Studien (Sprechzeiten: siehe Amt für schulpraktische Studien).
Anrechnungen von schulpraktischen Leistungen nehmen der Beauftragte der schulpraktischen Studien Herr Prof. Dr. Fischer oder sein Stellvertreter Herr Dr. Däschler-Seiler vor. (Sprechzeiten: siehe Amt für schulpraktische Studien).