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25-05-2012

Eignungsprüfung für das Studium ohne Reifezeugnis

Die Prüfungstermine für die Eignungsprüfungen

finden einmal jährlich statt.

Prüfungstermine und zuständige Hochschulen für die oben genannten Eignungsprüfungen finden Sie hier:

Frühjahr 2012   Pädagogische Hochschule Schwäbisch Gmünd (Anmeldeschluss 01.02.2012)
Frühjahr 2013   Pädagogische Hochschule Weingarten (Anmeldeschluss 01.02.2013)

 

EIGNUNGSPRÜFUNG FÜR DAS STUDIUM IM STUDIENGANG LEHRAMT AN GRUND-, HAUPT- UND WERKREALSCHULEN

Gilt nur für die Zulassung zum Studium des Lehramts an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen an einer Pädagogischen Hochschule in Baden-Württemberg.
Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich statt. Bewerbungsschluss ist jeweils der 1. Februar an einer Pädagogischen Hochschule in Baden- Württemberg.
Die Eignungsprüfung wird im Wechsel an jeweils einer Pädagogischen Hochschule stellvertretend durchgeführt und das Zeugnis berechtigt zum Studium an allen Pädagogischen Hochschulen des Landes.

Interessierte Berufstätige können zum Studium des Lehramts an Grund-, Haupt- und Werkrealschulen zugelassen werden, wenn sie sich mit Erfolg der Eignungsprüfung für das Studium ohne Reifezeugnis an einer Pädagogischen Hochschule des Landes Baden-Württemberg unterzogen haben.

Zulassungsvoraussetzung für diese Prüfung ist der erfolgreiche Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung, sowie eine daran anknüpfende zweijährige Berufstätigkeit.

Wenn Sie diese Voraussetzung erfüllen, können Sie sich zum nächsten Prüfungsdurchgang  bis zum o. g. Bewerbungsschluss an der Pädagogischen Hochschule, die die Prüfung durchführt,  bewerben.

Nähere Informationen über die Eignungsprüfung und zur Bewerbung finden Sie im Merkblatt und in der Eignungsprüfungsordnung-GH - EPrO-GH.

 

EIGNUNGSPRÜFUNG FÜR DAS STUDIUM IM BACHELORSTUDIENGANG FRÜHE BILDUNG UND ERZIEHUNG

Die Eignungsprüfung dient der Feststellung der Eignung für das Studium der  "Frühen Bildung und Erziehung (Elementarpädagogik)".

Der Antrag ist jeweils bis zum 1. Februar an der Pädagogischen Hochschule zu stellen, die die Prüfung durchführt.

Zulassungsvoraussetzung für diese Prüfung ist der erfolgreiche Abschluss einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung oder eine mindestens fünfjährige Berufstätigkeit.

Nähere Informationen über die Eignungsprüfung und zur Bewerbung finden Sie im Merkblatt und in der Satzung über die Eignungsprüfung.

 

EIGNUNGSPRÜFUNG ÜBER DEN ZUGANG BERUFSTÄTIGER ZU EINEM STUDIUM

Die Prüfung ist für Berufstätige ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung, die die Qualifikation für ein Studium in einem nicht ihrer beruflichen Aus- und Fortbildung fachlich entsprechenden Studiengang erwerben möchten. 

Die Eignungsprüfung findet einmal jährlich statt. Bewerbungen sind bis spätestens 1. Februar (Ausschlussfrist) an einer PH in Baden- Württemberg einzureichen.

Die Eignungsprüfung wird im Wechsel an jeweils einer Pädagogischen Hochschule stellvertretend durchgeführt und das Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Pädagogischen Hochschule des Landes.

Zulassungsvoraussetzung für diese Prüfung ist u. a. eine mindestens zweijährige erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung, die Meisterprüfung und der Nachweis, dass Sie mindestens vier Jahre im erlernten Beruf tätig waren .

Nähere Informationen über die Eignungsprüfung im Merkblatt und in der  Berufstätigenhochschulzugangsverordnung - BerufsHZVO.

 

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