Online-LSF
Die Rückmeldefrist für das Sommersemester 2012 ist vom 18. Januar bis 15. Februar 2012.
- Achtung Abschaffung der Studiengebühren: Mit der Gesetzesänderung vom 21. Dezember 2011 müssen ab dem Sommersemester 2012 für die grundständigen Studiengänge und konsekutiven Masterstudiengänge keine Studiengebühren mehr gezahlt werden. Das bedeutet, dass Sie sich mit dem Semesterbeitrag in Höhe von 116,85 € bzw. 101, 50 € zurückmelden können.
- Sie können Ihr Gebührenkonto selbst ausgleichen und sich sofort zurückmelden, wenn Sie innerhalb der Rückmeldefrist den Semesterbeitrag per Lastschrift bezahlen.
- Wählen Sie nach dem Login die Funktion „Bezahlen & Rückmelden“. Bitte überprüfen Sie vor der Rückmeldung, dass der zu zahlende Betrag (Soll) stimmt und geben Ihre Bankverbindung für den Lastschrifteinzug ein.
- Wichtig: Die von Ihnen erteilte Abbuchungsermächtigung ist nur für eine Rückmeldung für das jeweilige Semester gültig und muss für jedes Semester neu erteilt werden.
- Nach der Online-Rückmeldung können Sie i.d.R. sofort Ihre Bescheinigungen für das neue Semester drucken.
- Reutlinger Studierende, die in Tübingen die medizinischen Vorlesungen besuchen und deshalb auf Antrag vom Reutlinger Beitrag befreit werden (und sich als Nebenhörer in Tübingen einschreiben und den dortigen Beitrag zahlen), müssen vor der Onlinerückmeldung ihren Antrag auf Beitragsbefreiung in der Studienabteilung abgeben. Studierende, die für die Vorbereitung der Segmentprüfung noch Veranstaltungen in Ludwigsburg besuchen müssen und im 5. Fachsemester deshalb noch in Ludwigsburg bleiben möchten, müssen vor der Onlinerückmeldung einen entsprechenen Antrag bei der Studienabteilung stellen. Weitere Informationen zur Rückmeldung bei Studienortwechsler nach Reutlingen gibt es hier.
Anleitung zum Login als pdf
Anleitung zur Online-Rückmeldung. pdf