In der Regel werden Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen anerkannt, wenn diese den zu erbringenden Leistungen an der PH Ludwigsburg entsprechen. Über die Anerkennung der Studien- und Prüfungsleistungen wird im Bewerbungsverfahren entschieden.
Hierfür müssen Sie sich um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg bewerben. Parallel zum Zulassungsantrag müssen Sie einen Antrag auf Anrechnung mit den erforderlichen Unterlagen beim akademischen Prüfungsamt stellen:
Merkblatt Anrechnung Bachelor Frühkindliche Bildung und Erziehung
Antrag auf Anrechnung von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen für Lehramtsstudiengänge
Nachreichungen:
Sie haben schon einen Anrechnungsbescheid von der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg erhalten und wollen noch Leistungen, die zum Zeitpunkt der Bewerbung noch nicht vorlagen, anerkennen lassen, dann stellen Sie bitte einen Antrag auf Nachreichung von erbrachten Prüfungsleistungen:
Antrag zur Nachreichung von Studien- und Prüfungsleistungen
Bei Nachreichungen in den Studiengängen Bachelor Frühkindliche Bildung und Erziehung und Bachelor Kultur- und Medienbildung nutzen Sie bitte die normalen Anrechnungsanträge, siehe oben.
Sie können sich bestimmte Leistungen aus Ihrer Ausbildung an einem Pädagogischen Fachseminar in Baden-Württemberg anrechnen lassen. Über die Anerkennung dieser Leistungen wird im Bewerbungsverfahren entschieden.
Hierfür müssen Sie sich um einen Studienplatz in einem höheren Fachsemester an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg bewerben. Parallel zum Zulassungsantrag müssen Sie einen Antrag auf Anrechnung mit den erforderlichen Unterlagen beim akademischen Prüfungsamt stellen:
Antrag auf Anrechnung beruflicher Qualifikationen musisch-technischer Fachlehrer/innen PO 2003
Antrag auf Anrechnung beruflicher Qualifikationen musisch-technischer Fachlehrer/innen PO 2011
Sie wollen sich in den "integrierten Studiengang" bewerben. Dann müssen Sie parallel zum Zulassungsantrag einen Antrag auf Anrechnung stellen. Dieser ist mit den erforderlichen Unterlagen an das akademische Prüfungsamt zu richten:
Antrag auf Anrechnung von beruflichen Qualifikationen durch Äquivalenzfeststellung