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Als notwendige, berufliche Fortbildung zählen:

Gleichwertig zur Meisterprüfung gelten Fortbildungen, die:

Falls dies gegeben ist, können Sie sich ohne Hochschulzugangsberechtigung (Abitur) an der Pädagogischen Hochschule bewerben. Im Falle einer Bewerbung kontaktieren Sie rechtzeitig sowohl die Studienabteilung als auch die Studienberatung um ein Anrechnen des bisherigen Ausbildungs- und Berufsweges zu gewährleisten und sich studienfachlich beraten zu lassen. Für die studienfachliche Beratung bekommen Sie eine Bescheinigung, die Sie ihrer Bewerbung beilegen müssen.

Rechtsgrundlage ist die  Berufstätigenhochschulzugangsverordnung (pdf, Stand: 21.02.2011) und das  Landeshochschulgesetz.

Ausführliche Informationen finden Sie noch hier (Stand: 01.07.2010).

Liegt keine wie oben genannte Aus- und Weiterbildung vor, können Sie  unter bestimmten Vorraussetzungen an einer Eignungsprüfung teilnehmen. Diese Eignungsprüfung findet im Frühjahr jeden Jahres statt. Anmeldetermin ist jeweils der 1. Februar an der durchführenden Pädagogischen Hochschule.

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