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23-05-2012
Beschaffungen
Grundsätzliches
Laut Senatsbeschluß der PHLB muß jede Beschaffung im EDV-Bereich und auch jeder Antrag auf Mittel zur Beschaffung mit dem Rechenzentrum abgestimmt werden. Zuerst natürlich soll die Abstimmung, besser Beratung, dazu dienen, mit dem/der Wissenschaftler/in zusammen, die Komponenten zu definieren, die für den benötigten Einsatzzweck notwendig und sinnvoll sind. Weiterhin soll die Beratung gewährleisten, daß die zu beschaffenden Komponenten mit der an der PH bereits vorhandenen Hard- und Software arbeiten können und daß sie in die bestehende Infrastruktur passen.
Auf gar keinen Fall ist Aufgabe dieser Beratung eine Beurteilung des Grundes der Beschaffung, oder gar dessen Genehmigung. Dies bleibt ausschließlich in der Kompetenz des zu Beratenden!
Falls Sie beabsichtigen, einen Computerarbeitsplatz zu beantragen finden Sie auf unseren Infoseiten die notwendigen Informationen zum Vorgehen und den Preisen.
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