Seminar- und Hauptseminarscheine
Seminarscheine und Hauptseminarscheine
Betrifft: Seminararbeiten
Für alle Seminar- und Hauptseminararbeiten gilt ab sofort, dass sie mit der folgenden Erklärung zu versehen sind:
„Ich versichere hiermit, dass ich die Arbeit selbstständig angefertigt habe, nur die angegebenen Hilfsmittel benutzt habe und alle Stellen, die dem Wortlaut oder dem Sinne nach anderen Werken, gegebenenfalls auch elektronischen Medien, entnommen sind, durch Angabe der Quelle als Entlehnung kenntlich gemacht habe.“
Diese Versicherung sollte als extra Blatt am Ende der Arbeit anhängen und ist mit Datum und Unterschrift zu versehen.


