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25-05-2012

Informationen für Hochschulbeschäftigte

Mit über 60 Partnerhochschulen in mehr als 25 Ländern bietet die PH Ludwigsburg den Kollegen und Kolleginnen in Forschung, Lehre und Verwaltung vielfältige Möglichkeiten für die Teilnahme an einer Mobiltätsmaßnahme oder an einem Austausch mit dem Ausland.

 

Hier werden die wichtigsten Programme aufgeführt:

ERASMUS
Aufenthalt  von ca. 5-10 Tagen an einer der fast 50 Partnerhochschulen innerhalb der EU, der Schweiz oder Norwegen.
Aufgabe für DozentInnen: die Durchführung von Veranstaltungen mit Studierenden der Partnerhochschule im Umfang von mindestens 5 Stunden pro Woche.
Mögichkeit für Verwaltungspersonal: ein Aufentahlt von mindestens 5 Tagen zum Kennenlernen des dortigen Verwaltungssystems.
Das Programm kann einen Zuschuss in Höhe von bis zu €800,- pro Woche für Reisekosten zur Verfügung stellen.

 

Bilaterale Partnerschaften
Für DozentInnen die Möglichkeit, sich für i.d. R. 1-2 Wochen an der Partnerhochschule zum Zwecke der Forschung und/oder Lehre aufzuhalten
Für Verwaltungspersonal die Möglichkeit , die entsprechende Abteilung an der Partneruniversität kennenzulernen.
Die Hochschule kann einen Zuschuss zu den Fahrt- bzw. Flugkosten bereit stellen.

 

Teilnahme als Lehrende/r an einem aus Drittmitteln geförderten  Projekt
Die Hochschule koordniert  internationale Projekte zur Förderuing der deutschen Kultur und Sprache im Ausland: mit Rumänien, Ungarn, Serbien.
Die Inhalte der Projekte sind vertraglich geregelt. Kollegen und Kolleginnen haben die Möglichkeit, Kompaktveranstaltungen für Studierende und für in der Weiterbildung befindlichen Lehrer und Lehrerinnen anzubieten.
Das Programm übernimmt in der Regel alle anfallenden Kosten

 

Wer Interesse an den hier aufgeführten Programmen hat, soll sich an den jeweiligen Programmkoordinator wenden. Hierüber gibt der Leiter des Auslandsamtes, Dr. Peter Dines, gerne Auskunft.

Wichtig: Um an diesen Programmen teilzunehmen, ist in der Regel eine längere Vorbereitungszeit nötig, sowie die Beachtung einiger Verwaltungsvorschriften und -vorgänge.
Vor allem darf eine Auslandsreise im Rahmen der Programme nur nach Genehmigung der Dienstreise durch den Leiter des Auslandsamtes und den Kanzler angetreten werden.

Im Downloadbereich finden Sie die entsprechenden Formulare.

    

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