Für welche Studiengänge muss ich Studiengebühren zahlen? Für alle Studiengänge, d.h. für grundständige und für Erweiterungsstudiengänge müssen 500,00 EURO pro Semester gezahlt werden, für Aufbaustudiengänge mindestens 500,00 EURO pro Semester, i.d.R. jedoch mehr.
In welchen Fällen kann ich von den Studiengebühren befreit werden? Bei einem während der Rückmeldefrist (spätestens vor Vorlesungsbeginn) beantragten Urlaubssemester. Urlaubsgründe: Auslandssemester, Kindererziehung bis zum 6. Lebensjahr, Schwangerschaft, Krankheit, Pflege von Angehörigen.
weitere Befreiungstatbestände: - Kindererziehung bis zur Vollendung des vierzehnten Lebensjahrs, - wenn sich eine Behinderung oder eine chronische Krankheit erheblich erschwerend auf das Studium auswirkt, - wenn Sie zwei oder mehr Geschwister haben, - wenn Sie ausländische Gaststudierende im Rahmen von Hochschul-Partnerschaftsprogrammen sind.Erläuterungen und Antragsformulare
Wie kann ich ein Darlehen bei der L-Bank beantragen? Sie müssen einen Antrag auf Feststellungsbescheid und das Antragsformular von der L-Bankausfüllen und in der Studienabteilung abgeben bzw. an die Studienabteilung schicken.
Bin ich im Falle einer Befreiung von allen Gebührenzahlungen befreit? Nein. Die oben genannte Befreiung gilt nur für die Studiengebühr, nicht für den Semesterbeitrag (Studentenwerks- und Verwaltungskostenbeitrag); dieser ist in jedem Falll zu zahlen. Ausländische Gaststudierende in Hochschulpartnerschaftsprogrammen sind von den Verwaltungskosten befreit und zahlen nur den Studentenwerksbeitrag.
Wann muss der Befreiungsantrag gestellt werden? Während der Einschreibe- bzw. Rückmeldefrist., jedoch bis spätestens vor Beginn der Vorlesungszeit.
Wie lange gilt die Befreiung? I.d.R. nur für das Semester der Antragsstellung. Längere Gültigkeit ggf. bei Kindererziehung und der Geschwisterregelung.
Wie funktioniert die Zahlung der Studiengebühr, wenn ich ein Darlehen beantrage? Die Studiengebühren gelten mit der Abgabe des Antrags auf Darlehensgewährung bei der Hochschule vorläufig als erbracht (Fiktion der Zahlung). Dies gilt natürlich nur für den Fall, dass Sie den Darlehensvertrag mit der L-Bank tatsächlich abschließen. Erst dann überweist die L-Bank das Geld an die Hochschule.
Welche Zahlung muss ich bei der Beantragung eines Darlehens noch erbringen? Sie müssen für die ordnungsgemäße Einschreibung bzw. Rückmeldung noch den Semesterbeitrag (Verwaltungs- und Studentenwerksbeitrag) zahlen.
Kann ich den Dalehensantrag zurücknehmen? Sie können den Darlehensantrag zurücknehmen bevor der Antrag durch die Hochschule an die Bank weitergeleitet wird bzw. während der Rückmeldefrist. Fragen Sie auf jeden Falll zuerst bei der Hochschule nach, ob der Antrag schon weitergeleitet wurde. Wenn ja, dann müssen Sie bei der Bank den Antrag zurücknehmen und auch die Hochschule benachrichtigen. Aktuelles über die Zinssätze und weitere Fragen zu der Darlehensverwaltung bekommen Sie direkt bei der L-Bank.