Pädagogische Hochschule Ludwigsburg

 

Baden-Württemberg-STIPENDIUM
2010 / 2011

 

Das von der Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH beschlossene Baden-Württemberg-Stipendiumprogramm für Studierende wird im Jahr 2008 zum achten Mal an den Hochschulen des Landes (Universitäten, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen) ausgeschrieben. Ziel des Programms ist es, den internationalen Austausch von qualifizierten deutschen und ausländischen Studierenden zu fördern.

Die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg nimmt an diesem Programm teil und bietet Semester- bzw. Jahresstipendien von zwischen €400,- und €500,- pro Monat.

Teilnehmende Institutionen

Studierende, die im Studienjahr 2010/11 an den folgenden Partneruniversitäten studieren werden, können sich um ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM bewerben:

Victoria University Melbourne, Australien
allen US-amerikanischen Partnerhochschulen mit der Ausnahme von der University of Kentucky

Teilnahmebedingungen

Um am Stipendiumprogramm teilzunehmen, müssen Studierende:

- an der PH Ludwigsburg immatrikuliert sein
- gute bis sehr gute Studienleistungen erbracht haben
- bis zum Antritt des Auslandsstudiums mindestens die Zwischenprüfung erfolgreich absolviert haben
- über angemessene Fremdsprachenkenntnisse verfügen

Bewerbungsverfahren

Studierende, die für ein Stipendium berücksichtigt werden möchten, müssen folgende Dokumente beim Akademischen Auslandsamt einreichen:

- Offizielles Bewerbungsformular des Auslandsamtes für ein Auslandsstudium
- Bewerbungsschreiben (bezogen auf eine bestimmte Partneruniversität. s.o.)
- Formaler Lebenslauf
- Immatrikulationsbescheinigung
- Nachweis der bestandenen Zwischenprüfung (bzw. der erfolgreich belegten Veranstaltungen) oder bei Postgraduierten des bestandenen
  Staatsexamens oder einer vergleichbaren Qualifikation
- Nachweis der entsprechenden Fremdsprachenkenntnisse (werden i.d.R. vom Auslandsamt überprüft)
- Empfehlungsschreiben eines Dozenten bzw. einer Dozentin der PH Ludwigsburg
 

KandidatInnen werden zu einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Eine Kommission bestehend aus dem Leiter des Akademischen Auslandsamtes und entsprechenden FachkollegInnen wählen geeignete KandidatInnen aus. Die Auswahl wird dann von einer Zentralen Stipendienkommission (bestehend aus VertreterInnen der Hochschulen, des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, sowie der Landesstiftung) geprüft und gegebenenfalls bestätigt. Die Landesstiftung Baden-Württemberg trifft dann eine letzte Entscheidung. Erfolgreiche KandidatInnen werden schriftlich benachrichtigt. 

Pflichten

Mit der Annahme eines Stipendienplatzes ist die Verpflichtung verbunden, sich an der entsprechenden Hochschule einzuschreiben und mit voller Hingabe dem Studium zu widmen sowie an Veranstaltungen der Landesstiftung teilzunehmen. Zum Abschluss der Förderung ist ein kurzer Erfahrungsbericht (max. 5 Seiten DIN A4) der Stipendiaten über den Studienaufenthalt zu erstellen. Er ist in zweifacher Ausfertigung über die Heimathochschule dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst als Projektabwickler für die Landesstiftung zum Ende des Aufenthaltes vorzulegen. Die Berichte werden von der Landesstiftung in geeigneter Form dokumentiert und aufbewahrt.

Informationen über die Form und den Inhalt des Berichtes

Vorlage für den Erfahrungsbericht

Informationsmöglichkeiten

Studierende, die sich für ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM interessieren, können sich anhand der Informationsbroschüre Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM erhältlich im Internet unter

www.landesstiftung-bw.de

informieren. 

Wenn Sie dann noch Fragen haben, so setzen Sie sich bitte mit dem Akademischen Auslandsamt der PH Ludwigsburg in Verbindung.


 

Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH 

Die Landesstiftung ist aus der Landesbeteiligungen Baden-Württemberg GmbH hervorgegangen. Sie fördert gemeinnützige Projekte, die das Ziel verbindet, die Zukunftsfähigkeit Baden-Württembergs zu sichern.

Es werden vor allem Vorhaben aus den Bereichen Bildung und Erziehung wie dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM sowie Projekte aus Wissenschaft und Forschung gefördert, insbesondere in den Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Weitere Schwerpunkte setzt die Landesstiftung in der Jugend- und Familienförderung, dem bürgerschaftlichen Engagement und in der Kunst- und Kulturszene Baden-Württembergs.

Die Landesstiftung hat die Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH), deren Alleingesellschafter das Land Baden-Württemberg ist. Ihr Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern: je zur Hälfte aus Vertretern des Landtages und Vertretern der Landesregierung von Baden-Württemberg. Aufsichtsratsvorsitzender der Landesstiftung ist ehemaliger Ministerpräsident Günther Oettinger.

N.B. Die Informationen auf dieser Webseite beziehen sich z.T. nur auf das Auswahlverfahren der PH Ludwigsburg. Jede an dem Stipendiumprogramm teilnehmende Hochschule ist für die Entwicklung eigener Auswahlverfahren im Rahmen der geltenden Bestimmungen selbst verantwortlich.