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Pädagogische Hochschule Ludwigsburg |
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Baden-Württemberg-STIPENDIUM |
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Das von der
Landesstiftung Baden-Württemberg gGmbH beschlossene
Baden-Württemberg-Stipendiumprogramm für Studierende wird im Jahr 2008 zum
achten Mal an den Hochschulen des Landes (Universitäten, Fachhochschulen,
Pädagogische Hochschulen, Musik- und Kunsthochschulen) ausgeschrieben. Ziel
des Programms ist es, den internationalen Austausch von qualifizierten
deutschen und ausländischen Studierenden zu fördern. Die Pädagogische
Hochschule Ludwigsburg nimmt an diesem Programm teil und bietet Semester-
bzw. Jahresstipendien von zwischen €400,- und €500,- pro Monat. Teilnehmende
Institutionen Studierende, die im
Studienjahr 2010/11 an den folgenden Partneruniversitäten studieren werden,
können sich um ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM bewerben: Victoria University
Melbourne, Australien Teilnahmebedingungen Um am Stipendiumprogramm
teilzunehmen, müssen Studierende: - an der PH Ludwigsburg
immatrikuliert sein Bewerbungsverfahren Studierende, die für ein
Stipendium berücksichtigt werden möchten, müssen folgende Dokumente beim
Akademischen Auslandsamt einreichen: - Offizielles
Bewerbungsformular des Auslandsamtes für ein Auslandsstudium KandidatInnen werden zu
einem Bewerbungsgespräch eingeladen. Eine Kommission bestehend aus dem Leiter
des Akademischen Auslandsamtes und entsprechenden FachkollegInnen wählen
geeignete KandidatInnen aus. Die Auswahl wird dann von einer Zentralen
Stipendienkommission (bestehend aus VertreterInnen der Hochschulen, des
Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst, sowie der Landesstiftung)
geprüft und gegebenenfalls bestätigt. Die Landesstiftung Baden-Württemberg
trifft dann eine letzte Entscheidung. Erfolgreiche KandidatInnen werden
schriftlich benachrichtigt. Pflichten Mit der Annahme eines
Stipendienplatzes ist die Verpflichtung verbunden, sich an der entsprechenden
Hochschule einzuschreiben und mit voller Hingabe dem Studium zu widmen sowie
an Veranstaltungen der Landesstiftung teilzunehmen. Zum Abschluss der Förderung
ist ein kurzer Erfahrungsbericht (max. 5 Seiten DIN A4) der Stipendiaten über
den Studienaufenthalt zu erstellen. Er ist in zweifacher Ausfertigung über
die Heimathochschule dem Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst
als Projektabwickler für die Landesstiftung zum Ende des Aufenthaltes
vorzulegen. Die Berichte werden von der Landesstiftung in geeigneter Form
dokumentiert und aufbewahrt.
Informationen
über die Form und den Inhalt des Berichtes Vorlage
für den Erfahrungsbericht Informationsmöglichkeiten Studierende, die sich für
ein Baden-Württemberg-STIPENDIUM interessieren, können sich anhand der
Informationsbroschüre Das Baden-Württemberg-STIPENDIUM erhältlich im Internet
unter informieren. Wenn Sie dann noch Fragen
haben, so setzen Sie sich bitte mit dem Akademischen Auslandsamt der
PH Ludwigsburg in Verbindung. |
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Landesstiftung
Baden-Württemberg gGmbH Die Landesstiftung ist aus
der Landesbeteiligungen Baden-Württemberg GmbH hervorgegangen. Sie fördert
gemeinnützige Projekte, die das Ziel verbindet, die Zukunftsfähigkeit
Baden-Württembergs zu sichern. Es werden vor allem
Vorhaben aus den Bereichen Bildung und Erziehung wie dem Baden-Württemberg-STIPENDIUM
sowie Projekte aus Wissenschaft und Forschung gefördert, insbesondere in den
Schlüsseltechnologien des 21. Jahrhunderts. Weitere Schwerpunkte setzt die
Landesstiftung in der Jugend- und Familienförderung, dem bürgerschaftlichen Engagement
und in der Kunst- und Kulturszene Baden-Württembergs. Die Landesstiftung hat die
Rechtsform einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH), deren Alleingesellschafter das
Land Baden-Württemberg ist. Ihr Aufsichtsrat besteht aus 18 Mitgliedern: je
zur Hälfte aus Vertretern des Landtages und Vertretern der Landesregierung
von Baden-Württemberg. Aufsichtsratsvorsitzender der Landesstiftung ist ehemaliger
Ministerpräsident Günther Oettinger. |
N.B. Die Informationen auf dieser Webseite beziehen
sich z.T. nur auf das Auswahlverfahren der PH Ludwigsburg. Jede an dem
Stipendiumprogramm teilnehmende Hochschule ist für die Entwicklung eigener
Auswahlverfahren im Rahmen der geltenden Bestimmungen selbst verantwortlich.