Zum Seiteninhalt springen

Vorsorgeuntersuchungen

Die Hochschule bietet den Beschäftigten die Möglichkeit einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung gem. § 6 BildscharbV für Bildschirm-Arbeitsplätze. Bei der sogenannten "G 37-Untersuchung" wird die Sehfähigkeit überprüft, um bei Sehstörungen Schäden zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen.
Die Teilnahme an der Untersuchung ist für die Beschäftigten freiwillig. Nähere Informationen erhalten Sie von der Personalabteilung.