Anmeldung zu den Modulprüfungen
Das Fach Soziologie der Behinderung und sozialer Benachteiligung (SBB) beteiligt sich nicht an der zentralen Online-Prüfungsanmeldung, weil das wegen der dabei vorgesehenen Fristen mit Nachteilen für die Studierenden verbunden ist.
In unserem Fach gibt es ein zweistufiges Anmeldeverfahren zu Modulprüfungen:
- Zunächst erfolgt eine Voranmeldung bei Peter Jauch oder Jörg M. Kastl zur inhaltlichen Betreuung der Modulprüfung (Themenwahl, Ausarbeitung, Literatur u.a.).
- Die endgültige Anmeldung im Sinne der Studien- und Prüfungsordnung (z.B. § 14 SPO M.Ed. Sonderpädagogik oder § 12 Abs. 3 Master Soziale Arbeit) erfolgt auf der Basis eines Formulars in Papierform. Es kann unter dem Link des Prüfungsamts [https://www.ph-ludwigsburg.de/18543.html] selbst generiert werden oder bei den beiden Dozenten angefordert werden. Die Studierenden des Masterstudiengangs soziale Arbeit finden die Formulare unter dem Link: [https://www.ph-ludwigsburg.de/17482.html].
- Das ausgefüllte Formular wird gemeinsam mit dem Ausdruck und der elektronischen Fassung der Arbeit bei den Dozenten eingereicht. Auf demselben Formular wird dann für Prüfungsamt und Studierende auch die Note bescheinigt. Wenn Sie für Ihre Unterlagen eine eigene Kopie mit Originalunterschrift wünschen, reichen Sie das Formular einfach in doppelter Ausfertigung ein.
Den abgegebenen Arbeiten muss wie bei allen Prüfungsleistungen eine Erklärung hinzugefügt werden.*
Die Studien- und Prüfungsordnungen sehen (abgesehen von dem Modul Masterarbeit) für Modulprüfungen, an denen unser Fach beteiligt sein kann, keine Prüfungsfristen vor.
Für den Korrekturzeitraum gelten die Regelungen z.B. in § 16 Abs. 4 SPO M.Ed. Sonderpädagogik oder § 15 Abs. 4 SPO Master Soziale Arbeit, nach der das Verfahren der Bewertung acht bzw. vier Wochen nicht überschreiten soll.
* Sie lautet für das Lehramtsstudium Sonderpädagogik etwa: „Ich erkläre, dass ich die Arbeit selbstständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe. Ich habe die wörtlich oder inhaltlich übernommenen Stellen als solche kenntlich gemacht und die Satzung der PH Ludwigsburg zur Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis in der jeweils gültigen Fassung beachtet. Ich habe die Prüfungsleistung nicht bereits anderweitig vorgelegt. Ich versichere, dass die schriftliche Form und die elektronische Datei identisch sind.“ (§ 16 Abs. 5 SPO M.Ed. Sonderpädagogik). Sie lautet für den Master Soziale Arbeit in sonderpädagogischen Handlungsfeldern: "Ich erkläre, dass ich die Arbeit selbstständig verfasst und nur die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt habe." (§ 15 Abs. 5 SPO Master Soziale Arbeit in sonderpädagogischen Handlungsfeldern).