Wohnheime:
Wohngemeinschaften (WGs):
Wohnungen
Falls Sie im Heimatland bereits ein Lehramtstudium erfolgreich abgeschlossen haben, erkundigen Sie sich bezüglich der Anerkennung von Teilprüfungsleistungen beim:
Regierungspräsidium Tübingen
Abteilung 7 Schule und Bildung
Referat 73 / Anerkennungsstelle
Postfach 2666, 72072 Tübingen
Straße: Konrad-Adenauer-Str. 40
Die Anerkennungsstelle ist Montag bis Freitag von 8.00 - 13.30 Uhr erreichbar. Die genauen Telefonnummern erhalten Sie über die Internetseite (hier auf der Website ganz unten).
Hierbei wird geprüft, inwieweit Teilprüfungen des im Heimatland absolvierten Studienganges für das jetzt angestrebte Studium anerkannt werden können. Den Bescheid des Regierungspräsidiums Tübingen können Sie im Rahmen Ihrer Bewerbung bei der Hochschule zusammen mit einem Antrag auf Anrechung von Studienleistungen mit einreichen. Bitte klären Sie das Vorgehen im Vorfeld der Bewerbung mit der Studienabteilung ab.
Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Prüfungsamtes.