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Informationen für schwangere Studentinnen

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde zum 01.01.2018 geändert und gilt nun auch für Studentinnen (§1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG). Der Mutterschutz wird ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich, ohne Antrag gewährt.

Informationen zum neuen Mutterschutzgesetz

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Ansprechpartner für diesen Bereich:
Studienabteilung

Gebäude 1, EG
Raum 1.115 bis 1.120

Reuteallee 46, 71634 Ludwigsburg

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