Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) wurde zum 01.01.2018 geändert und gilt nun auch für Studentinnen (§1 Abs. 2 Nr. 8 MuSchG). Der Mutterschutz wird ab diesem Zeitpunkt grundsätzlich, ohne Antrag gewährt.
https://rp.baden-wuerttemberg.de/themen/wirtschaft/seiten/mutterschutz/
Eine Teilnahme in Präsenz kann ausnahmsweise möglich sein, wenn gewährleistet werden kann, dass zu jeder Zeit der Abstand von mindestens 1,5 m (Einzeltisch) gewahrt ist, die schwangeren Personen an gut belüfteten Stellen (Fenster) sitzen und sie Masken nicht länger als insgesamt 0,5 h/Tag (einschließlich Wegezeiten) nutzen müssen. Die müsste dann im Einzelfall geprüft werden.
Schwangerschaft und Corona:
In der momentanen Situation ist es darüber hinaus wichtig, dass der Arbeitgeber das Krankheitsgeschehen und die Ausbreitung von COVID-19 beobachtet und das damit verbundene Risiko ggf. immer wieder neu bewertet. Info zum Mutterschutz im Hinblick auf eine Ansteckung mit dem Corona-Virus (SARS-CoV-2)
Je nach tangiertem Studien- oder Prüfungssachverhalt finden in Bezug auf die Schutzfrist (6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt) bzw. in der Stillzeit weitere Gespräche/ Klärungen zwischen der Studentin und dem Prüfungsamt, Schulpraxisamt oder in Bezug auf die Zeit der Schwangerschaft mit dem Fachbereich/den Fächern statt
Bezogen auf Fächer mit Gefahrenquellen muss eine individuelle Gefährdungsbeurteilung mit der Schwangeren durch die Fachvertreter*innen durchgeführt werden, soweit dies nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist.
Empfohlene Vorgehensweise in der Schwangerschaft/Stillzeit bei Sport-, Atelier- oder Laborpraktika (Insbesondere Fächer Kunst, Sport, Naturwissenschaften, Deutsch/Theater, Erlebnispädagogik, Exkursionen) :
Sie können sich gerne im Gleichstellungsbüro (Beratungsstelle für Studierende mit Kind) über die Möglichkeiten des Studierens mit Kind beraten lassen.
Ansprechpartner für diesen Bereich:
Studienabteilung
Gebäude 1, EG
Raum 1.115 bis 1.120
Reuteallee 46, 71634 Ludwigsburg
internes Postfach: 7