Diese Seite hilft Ihnen bei ersten Fragen rund um die Studien- und Prüfungsleistungen. Sie enthält Informationen über organisatorische Abläufe sowie über die Anforderungen der akademischen Prüfungen aller Studiengänge. Hier finden Sie auch die richtige Ansprechperson für die Beantwortung Ihrer formalen und organisatorischen Fragen bei Prüfungen und bei Anrechungen von Studienzeiten, Studien- und Prüfungsleistungen. Notwendige Formulare für Anrechnungen und Prüfungen runden das Angebot ab.
Einige Informationen können Sie allerdings nur lesen, wenn Sie sich mit Ihrem Benutzernamen und Passwort im Login Bereich anmelden.
Das LSF-Portal bietet Ihnen zusätzlich zu den von Ihnen bekannten Online-Funktionen weitere wichtige Funktionen im Bereich der Prüfungen an. Bitte loggen Sie sich hierzu mit Ihren IT-Zugsangsdaten im LSF-Portal ein. Diese erhalten nach vollständig erfolgter Immatrikulation automatisch per Email.
Für alle Bachelor- und Masterstudiengänge gilt:
Sobald Sie im LSF sämtliche Modulnoten und alle dazugehörigen Bausteine und die für einen Abschluss notwendigen ECTS Punkte ersehen, können Sie sich in der Studienabteilung mit dem Grund 1 "Beendigung des Studiums nach bestandener Prüfung" exmatrikulieren.
Ausnahme: Studiengang Master Lehramt Grundschule - Hier erfolgt die Exmatrikulation nach Erreichen von 60 ECTS und dem Erhalt der Bestehensbescheinigung mit Grund 2 "Studium noch nicht abgeschlossen".
Fragen zur Exmatrikulation werden im SSC bzw. in der Studienabteilung beantwortet. Über die Studienabteilung erfahren Sie auch, ob Sie Ihr Studium schon erfolgreich abgeschlossen haben.