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Anrechnung von Praktika

Studierende können entsprechende Leistungen (z.B. Praktika auf Grund eines Hochschulortwechsels) sich anerkennen lassen. Der Anrechnung ist ein Leistungsnachweis (z.B. transcript of records) und einer der folgenden Anträge beizulegen.

Antrag auf Anrechnung: zu verwenden, bei Bewerbung für einen Studienplatz, oder wenn noch nie ein Antrag gestellt wurde.

Nachreichungsantrag: zu verwenden, wenn in der Vergangenheit ein Antrag gestellt wurde und Leistungen nun nachgereicht werden.

Fragen zur Anerkennung klären Sie telefonisch mit den Ansprechpartnern*innen rechts. Oder besprechen die Anerkennung in den Sprechstunden der Schulpraxisbeauftragten (siehe unten) vor.

Schulpraxisbeauftragte

Schulpraxisbeauftragter
Stellvertreterin
Geschäftsbereich SOP

Kontakt

Ansprechpartnerin für OEP + BP SEK I ist
Frau Hoffmann.
Tel: 07141/140-412

Ansprechpartnerin für GPO + PP ist
Frau Schmid-Huß.
Tel: 07141/140-232

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