10/2001 bis 11/2006 Studium der Germanistik, Politikwissenschaft und Geschichte an der Universität Mannheim, abgeschlossen mit erstem Staatsexamen für das Lehramt an Gymnasien
01/2007 bis 07/2008 Vorbereitungsdienst für das Lehramt an Gymnasien in Baden-Württemberg am Staatlichen Seminar für Didaktik und Lehrerbildung Stuttgart, abgeschlossen mit zweitem Staatsexamen
seit 09/2008 Lehrer für Deutsch, Gemeinschaftskunde, Geschichte und Wirtschaft in Karlsruhe
02/2010 bis 11/2016 Autor für gemeinschaftskundliches Unterrichtsmaterial im Dr. Josef Raabe Verlag Stuttgart
seit 11/2022 Doktorand an der PH Ludwigsburg, Fachbereich Politikwissenschaft bei Prof. Dr. Florian Weber-Stein
Vorläufiger Titel des Promotionsvorhabens
Kontroversitätsgebot im Politikunterricht unter verändertem Kommunikationsverhalten. Untersuchung einer möglichen „Verengung des Meinungskorridors“ an der Schule vor dem Hintergrund des Beutelsbacher Konsenses.
Kurzbeschreibung
Als im Juni 2021 in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung das Institut für Demoskopie Allensbach unter dem Titel „Die Mehrheit fühlt sich gegängelt“ eine Studie veröffentlicht, aus der hervorgeht, dass nur noch 45 Prozent der Befragten glauben, die eigene politische Meinung in Deutschland frei äußern zu können – der niedrigste Wert der Zeitreihe seit der ersten Befragung 1953 – trifft dies in den Kern einer schwelenden Debatte und entfacht ein heftiges Presseecho. Gerade im Zuge der Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie und den damit einhergehenden Protesten, aber auch schon zuvor im Zusammenhang mit der „Fridays For Future“-Bewegung und davor mit der bisweilen hoch emotional geführten Debatte um „Political Correctness“ steht eine Frage im Zentrum: der Umgang mit Meinungsfreiheit.
So vermeintlich einfach der Begriff mit Blick in das Grundgesetz (Artikel 5) rechtlich zu fassen scheint, so komplex erweist sich doch seine praktische Umsetzung in einer zunehmend durch Social Media beeinflussten Gesellschaft. Während einige argumentieren, es sei gut, heute eben nicht mehr „frei von der Leber weg“ die eigene Meinung ungefiltert nach außen zu tragen bzw. in diesem Fall dann entsprechend massiven Widerspruch zu ernten, halten andere dagegen, die Demokratie an sich sei durch eine Beschränkung der Meinungsäußerung mittels moralisierenden Mundtotmachens in Gefahr und möchten sich keine Äußerung verbieten lassen. Gerade jungen Menschen – Studierenden, aber auch Schülerinnen und Schülern – wird bisweilen eine zunehmend autoritäre Ausübung von Meinungshoheit unterstellt, ausgelebt durch das analoge (z.B. Verhinderung von Reden) oder mediale „Niederbrüllen“ („Shitstorm“) abweichender Positionen.
Doch wie stellt sich das Bild in der Realität dar? Matthias Revers und Richard Traunmüller legen im Jahr 2020 eine Studie zur freien Meinungsäußerung unter Studierenden der Universität Frankfurt vor, die diesen Eindruck beim Umgang mit abweichenden Meinungen zu stützten scheint. Für die Schule liegt eine solche Untersuchung noch nicht vor – hier setzt das Dissertationsprojekt an. Gerade im schulischen Politikunterricht, dem Ort, an dem demokratische Vorgehensweisen zur Ausübung der eigenen Rechte und Durchsetzung der eigenen Interessen vermittelt und geübt werden sollen, an dem der kritische und tolerante Umgang mit anderer und eigener Meinung zentraler Bestandteil der politischen Mündigkeit ist, sind Fragen der freien Meinungsäußerung von höchster Relevanz.
Im Rahmen der Arbeit soll der Umgang von Schülerinnen und Schülern mit abweichenden Meinungen empirisch untersucht und dabei die Rolle der Lehrkraft im Hinblick auf das Kontroversitätsgebot des Beutelsbacher Konsens vor dem Hintergrund der Untersuchungsergebnisse und der aktuellen Debatte in Politik und Gesellschaft betrachtet werden.