Studiengebühren
STUDIENGEBÜHREN FÜR INTERNATIONALE STUDIERENDE UND ZWEITSTUDIUM
Seit dem Wintersemester 2017/18 werden für neu eingeschriebene internationale Studierende aus Nicht-EU-Ländern Studiengebühren in Höhe von 1.500,00 € erhoben.
Inwieweit aufgrund eines nachgewiesenen Aufenhaltsstatus mit bestimmten Anknüpfungsmerkmalen im Inland ein gesetzlicher Ausnahme- oder Befreiungstatbestand von der Gebührenpflicht vorliegt, wird im Kontext der Bewerbung bzw. Einschreibung über die Studienabteilung, Bereich Studiengebühren geklärt.
Neu eingeschriebene Studierende müssen in einem Zweitstudium (zweites Bachelor- oder Masterstudium) Studiengebühren in Höhe von 650,00 € zahlen.
Die Aufnahme eines ersten konsekutiven Masterstudiengangs nach dem Bachelor-Abschluss gilt nicht als Zweitstudium.
Informationen aus dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst erhalten Sie hier:
STUDIENGEBÜHREN FÜR WEITERBILDENDE STUDIENGÄNGE
Für die weiterbildenden Studiengänge Master Bildungsmanagement und International Education Management (INEMA) werden pro Semester 2.200,00 € erhoben.
STUDIENGEBÜHREN FÜR DEN AUFBAUSTUDIENGANG SOP - BEFREIUNGSMÖGLICHKEITEN
Für den Aufbaustudiengang Sonderpädagogik müssen noch Studiengebühren i.H. von 500,00 € gezahlt werden.
Der Semesterbeitrag bestehend aus Verwaltungskosten-, Studierendenwerks- und Studierendenschaftsbeitrag muss immer gezahlt werden.
Folgende Befreiungsmöglichkeiten sind nur noch gültig für den Aufbaustudiengang Sonderpädagogik: Urlaubssemester, Kindererziehung, Behinderung/chronische Krankheit und wenn man mehr als 2 Geschwister hat.
unterschriebene Anlage zur Geschwisterregelung - plus Kopien der Geburtsurkunden des/der Antragstellers/in und zwei der Geschwister (also insgesamt 3 Geburtsurkunden)- ggf. Nachweis bei Namensänderung (Heirat)
Bitte beachten Sie:
Die Anträge auf Befreiung müssen bis Vorlesungsbeginn gestellt werden. Ausschlussfrist! Später eingehende Anträge können nur in begründeten Ausnahmefällen noch bearbeitet werden.