Das Qualitätsmanagementsystem ist der Organisationsrahmen für eine systematische Qualitätssicherung und -entwicklung, mit der die Qualität der Arbeit an der PH Ludwigsburg erhalten und entwickelt wird. Es ist geprägt von der Annahme der Mitverantwortung aller Mitglieder und der Möglichkeit, sich in das QM der eigenen Arbeitsbereiche einbringen zu können. Zahlreiche Gremien und Verantwortliche arbeiten hier zusammen.
Die QM-Steuergruppe ist ein Gremium, das der Senat eingesetzt hat und das wichtige QM-Themen und Verfahren zur Qualitätssicherung in Studium und Lehre bearbeitet. Die QM-Steuergruppe ist aufgrund ihrer zentralen Bedeutung mit den Entscheidungsträger*innen aus Rektorat und Dekanat, ergänzt um vier Sachverständige, besetzt. Darüber hinaus sind drei gewählte Senatsvertreter*innen der Studierendenschaft und eine Senatsvertretung der Promovierenden Mitglied. Die QM-Steuergruppe wird von der Stabsstelle für Qualitätsmanagement koordiniert. Die QM-Steuergruppe hat eine eigene Geschäftsordnung für den formalen Rahmen.
Ihre Aufgaben sind die Koordination und Steuerung der Weiterentwicklung des QMS sowie die Begleitung laufender Aktivitäten. Im Rahmen dieser Weiterentwicklung des QMS befasst sich die QM-Steuergruppe auch mit Qualitätsinitiativen8, die durch Qualitäts- und Querschnittsgremien angestoßen werden.
Die QM-Steuergruppe ist die Monitoringinstanz für das QMS. Sie begleitet die Einführung neuer Studiengänge und führt ein Jahr nach Ablauf der Regelstudienzeit der ersten Studierendengruppe das interne Review mit Begehung durch, danach im sechsjährigen Rhythmus.
Die QM-Steuergruppe tagt regelmäßig eine Woche vor dem Senat. Die Sitzungstermine des Senats finden Sie hier.
2014 richtete der Senat für jeden Studiengang einen Studiengangs- und Prüfungsausschuss (SPA) ein. Diese Kommissionen schließen die Lücke zwischen Fakultäts- und Senatsebene bei der Zuständigkeit für jeweils einen Studiengang und sind in ihren Aufgaben einer fakultätsübergreifenden Studienkommission ähnlich (vgl. § 26 LHG). Aufgabe der SPA ist es, alle Fragen des Studiengangs und seiner Prüfungen als Gesamtheit zu diskutieren und Entscheidungsvorlagen für die Fakultäten und den Senat zu erarbeiten oder auch Aufträge aus diesen Gremien aufzuarbeiten. Ein SPA besteht in der Regel aus zehn Mitgliedern. Im jeweiligen SPA wirken Vertreter*innen aller beteiligten Fakultäten und Statusgruppen, einschließlich der Studierenden mit, bei Kooperationsstudiengängen auch Vertreter*innen der Partnerhochschulen. Die Aufgaben der Studiengangs- und Prüfungsausschüsse (SPA) sind klar von denen der Studienkommissionen der Fakultäten abgrenzbar. Die SPA bilden somit den Kern für die Qualitätsentwicklung im jeweiligen Studiengang.
Der Gesamtausschuss für Studium und Lehre, ein Querschnittsgremium, ermöglicht gemeinsame Sitzungen aller Vorsitzenden der SPA mit den Leiter*innen der Studienabteilung und des Prüfungsamtes und Vertreter*innen der Studierenden. Den Vorsitz hat das Prorektorat für Studium, Lehre und Qualitätsmanagement, um übergreifende Fragen in Bezug auf die Studiengänge zu klären. Anträge können durch die Mitglieder des Gremiums SPA, die Fakultätsräte, den Senat und das Rektorat eingebracht werden. Hier berichten die SPA Vorsitzenden aus ihrer Arbeit und liefern dem etablierten Berichtswesen folgend hier in regelmäßigen Abständen einen Zwischenbericht zum Status und den Entwicklungen des jeweils zu verantwortenden Studiengangs bzw. eine Stellungnahme zur Befassung mit Empfehlungen und Auflagen im Rahmen einer internen Akkreditierung ab.
Der Gesamtausschuss für Studium und Lehre tagt zweimal im Semester.
Der Struktur- und Entwicklungsplan (StEP) der PH Ludwigsburg (§ 7 LHG) legt fest, welche Schwerpunkte und strategischen Ziele für die kommenden Jahre gesetzt werden. Er wird alle fünf Jahre vom Rektorat konzipiert und von Senat und Hochschulrat beschlossen. Der aktuelle StEP gilt vom 01.10.2021 bis 30.09.2026.
Der Finanzausschuss Studium und Lehre besteht aus 22 Mitgliedern, die ihm kraft ihres Amtes angehören. Vertreten sind die Hochschulleitung, Dekane, Studiendekane, studentische Vertreter*innen sowohl des Senats als auch der Verfassten Studierendenschaft, die Leitung der Finanzabteilung sowie die Gleichstellungsbeauftragte. Sie beraten und entscheiden über die Verwendung der Qualitätssicherungsmittel.
Der Ausschuss tagt bis zu drei Mal im Semester.
Die Studienkommission ist ein Gremium auf Fakultätsebene, das vom Fakultätsrat bestellt wird. Der Fakultätsrat bestimmt die Anzahl und Zuständigkeit der Studienkommissionen für einen oder mehrere Studiengänge der Fakultät. Das Landeshochschulgesetz (LHG) §26 regelt deren Aufgaben.
Im Landeshochschulgesetz § 19 wird die Zusammensetzung sowie die Zuständigkeiten des Senats festgelegt.
Der Hochschulrat nimmt strategische Aufgaben wahr, die der Profilbildung und der Erhöhung der Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Hochschule dienen. Seine Aufgaben sind im Landeshochschulgesetzt LHG § 20 definiert.
Dem Schulpraxisausschuss gehören 38 Mitglieder für eine Amtszeit von vier Jahren an. Neben dem/der Beauftragte*n für die schulpraktische Ausbildung und zwei Stellvertreter*innen, sind der Rektor bzw. Prorektor und der Beauftragte für Weiterbildung Mitglied. Vertreten sind sämtliche Fakultäten sowie Studierende aller Studiengänge, die Mitarbeiterschaft sowie der/die Ausbildungsberater*in für die Grundschule.
Der Ausschuss tagt mindestens einmal pro Semester.
Alle Pädagogischen Hochschulen Baden-Württembergs erfassten in einer Verbleibstudie Daten von Studienangebot und Arbeitsmarkt.