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Auswahlverfahren Bachelorstudiengänge (Nicht-Lehramt)

Auswahlverfahren für Bachelor-Studiengänge im Bildungs- und Kulturbereich

Für die Bachelor-Studiengänge Kultur- und Medienbildung, Bildungswissenschaft sowie Bildung und Erziehung im Kindesalter (Kindheitspädagogik) steht eine begrenzte Anzahl von Studienplätzen zur Verfügung, so dass 90 % der Studienplätze in einem hochschuleigenen Auswahlverfahren vergeben werden.

Eine zweiköpfige Auswahlkommission ermittelt die Eignung und Motivation der Bewerberinnen und Bewerber für den angestrebten Studiengang anhand der Bewertung von schulischen und relevanten sonstigen Leistungen.

Als schulische Leistung fließt in die Bewertung ein (max. 15 Punkte):

  • die Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung

Als sonstige (berufsorientierte) Leistungen werden bewertet (max. 15 Punkte):

  • eine abgeschlossene Berufsausbildung mit betrieblichen Ausbildungsinhalten und Relevanz für den angestrebten Studiengang
  • praktische Tätigkeiten von mindestens 4-monatiger Dauer mit Relevanz für den angestrebten Studiengang
  • ehrenamtliche Tätigkeiten von mindestens einjähriger Dauer mit Relevanz für den angestrebten Studiengang

Die Inhalte der wahrgenommenen Aufgaben sollten konkret beschrieben werden! Die schulischen Leistungen und die sonstigen sozialen Leistungen werden doppelt gewichtet (jeweils max. 30 Punkte). Die Auswahl erfolgt nach einer Rangliste, die aufgrund der erreichten Gesamtpunktzahlen (max. 60 Punkte) erstellt wird.

Für das Auswahlverfahren laden Sie bitte in der Online-Bewerbung folgende Unterlagen hoch:

  • einen tabellarischen Lebenslauf (max. 1 DIN A4-Seite)
  • Zeugnisse und andere Dokumente in amtlich beglaubigter Kopie, welche die sonstigen berufsorientierten Leistungen (Ausbildung, Praktika, Ehrenamt) belegen.

Ein Auswahlverfahren kommt bei ausländischen Bewerbern*innen außerhalb der EU mit ausländischen Zeugnissen dann zum Tragen, wenn die Bewerberzahl die Zahl der Studienplätze für ausländische Bewerber/innen übersteigt. In diesem Fall wird die Note der Hochschulzugangsberechtigung als Hauptentscheidungskriterium und weitere Leistungsnachweise als nachgeordente Kriterien herangezogen.