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Mutterschutz und Studienflexibilisierung

Mit dem Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts ist zum 1. Januar 2018 ein neues Mutterschutzgesetz in Kraft getreten (Gesetz zum Schutz von Müttern bei der Arbeit, in der Ausbildung und im Studium (MuSchG)), das sich an den Zielen eines modernen Mutterschutzes orientiert. Mit der Reform des Mutterschutzrechts wurden auch Studentinnen in den Anwendungsbereich des Mutterschutzgesetzes einbezogen. Zum 01.06.2025 erfolgt eine Verbesserung des Mutterschutzes bei Fehlgeburten im Bundesrecht. Der gesundheitliche Mutterschutz vereinigt zwei Zielsetzungen: Er schützt die Gesundheit der schwangeren und stillenden Studentin und ihres Kindes und ermöglicht ihr die Fortführung ihrer hochschulischen Ausbildung, soweit dies verantwortbar ist (Teilhabeanspruch der Frau in Schwangerschaft und Stillzeit). Insgesamt soll durch die Umsetzung von mutterschutzrechtlichen Maßnahmen Benachteiligungen während der Schwangerschaft, nach der Entbindung und in der Stillzeit, die sich im Rahmen der hochschulischen Ausbildung ergeben können, entgegengewirkt werden.

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Seiten des BMFSFJ -Bestimmungen des Mutterschutzgesetzes (https://www.bmfsfj.de) https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__3.html.

Informationen des Prüfungsamtes und der Studienabteilung zum Mutterschutzgesetz