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Gasthörer*innen

Damit der Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in (s. u. "Zum Downloaden") rechtzeitig bearbeitet werden kann, muss er spätestens 2 Wochen vor Vorlesungsbeginn beim Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) eingereicht werden. Eine Einreichung bis spätestens eine Woche nach Vorlesubengsbeginn ist noch möglich, jedoch mit einem verzögerten Start. Danach ist keine Antragstellung für das laufende Semester mehr möglich.
Gasthörer*innen können in einem Semester nicht mehr als 5 Veranstaltungen belegen.
Als Gasthörer*innen können Personen mit hinreichender Bildung zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Gasthörer*innen sind nicht Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg. Gemäß der Gasthörergebührensatzung der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg i. V. m. § 17 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) ist für jedes angefangene Semester eine Gebühr zu zahlen. Sie ist mit Beginn des Semesters fällig.

Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS):

  • bis 2 SWS        50 €
  • bis 4 SWS      100 €
  • bis 6 SWS      150 €
  • bis 8 SWS      200 €
  • bis 10 SWS    250 €

Beispiel: Ein Seminar mit 2 SWS ist ein Seminar, das ein Semester lang pro Woche 2 Stunden besucht wird.
 

Kontakt

Ursula Breckner (ZWW)

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