Der Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in (s. u. "Zum Downloaden") ist 2-3 Wochen vor Beginn der Vorlesung im Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) abzugeben, um eine rechtzeitige Bearbeitung zu gewährleisten. Spätestens bis eine Woche nach Vorlesungsbeginn ist eine Abgabe möglich, jedoch mit verzögerter Teilnahme. Danach ist keine Antragstellung für das laufende Semester mehr möglich.
Gasthörer*innen können in einem Semester nicht mehr als 5 Veranstaltungen belegen.
Als Gasthörer*innen können Personen mit hinreichender Bildung zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Gasthörer*innen sind nicht Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg. Gemäß der Gasthörergebührensatzung der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg i. V. m. § 17 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) ist für jedes angefangene Semester eine Gebühr zu zahlen. Sie ist mit Beginn des Semesters fällig.
Die Gebührenhöhe ist abhängig von der Anzahl der Semesterwochenstunden (SWS):
Beispiel: Ein Seminar mit 2 SWS ist ein Seminar, das ein Semester lang pro Woche 2 Stunden besucht wird.
ZWW - Ursula Breckner (ursula.breckner(at)ph-ludwigsburg.de)