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Das Masterstudium Kulturwissenschaft und Kulturmanagement bereitet auf eine professionelle Leitungstätigkeit im öffentlichen, gemeinnützigen oder privaten Kulturbetrieb vor. 

In gezielter Ausrichtung auf die spezifischen Anforderungen in Kunst- und Kulturbetrieben vermittelt das Studium

  • kultur- und kunstwissenschaftliches Orientierungswissen,
  • kultursoziologisches, kulturpolitisches und kulturökonomisches Wissen,
  • betriebswirtschaftliche und (kultur-)manageriale Handlungs- und Entscheidungskompetenz auch im internationalen Kontext,
  • kultur- und sozialwissenschaftliche Methodenkompetenz
  • kommunikative Kompetenz

und sensibilisiert für aktuelle kulturelle Prozesse und künstlerische Fragestellungen.

Sie wollen mehr über dieses Masterstudium erfahren? Besuchen Sie auch die Seiten des Instituts für Kulturmanagement.

Beratung

Prof. Dr. Yvonne Pröbstle


Sprechstunde: Di. 14:00 - 15:00 Uhr (Raum 5.010)

Auf einen Blick

Perspektiven

Nach bestandener Masterprüfung eröffnen sich u. a. folgende Möglichkeiten:

  • eigenverantwortliche Wahrnahme von Aufgaben der Konzeption, der Planung und Entwicklung, des Marketings und der Vermittlung kultureller Angebote im öffentlichen, gemeinnützigen und kommerziellen Kulturbetrieb
  • Führung von kulturellen Einrichtungen und ihrer zentralen Aufgabenbereiche im nationalen und internationalen Kontext.

Zulassungsvoraussetzungen

Da in der Regel mehr Bewerbungen eingehen als Studienplätze vorhanden sind (jährlich etwa 25), findet unter den eingegangenen Bewerbungen ein Aufnahmeverfahren statt, das die Eignung und Motivation der Bewerber*innen für das Studium feststellt. Auf Basis der eingereichten Unterlagen (siehe hierzu die Zulassungssatzung) entscheidet die Aufnahmekommission, ob eine Zulassung zum zweiten Teil des Verfahrens stattfindet. In diesem zweiten Teil findet ca. Anfang Juli ein Bewerbungsgespräch von etwa 15 Minuten online über Zoom statt. Werden Eignung und Motivation positiv beurteilt, spricht die Kommission eine Empfehlung aus. Die letzte Entscheidung über eine Zulassung zum Studium ist dem Rektor der Hochschule vorbehalten.

Datum der letzten Aktualisierung: 01.07.2025