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Hochschulzugangsberechtigung (HZB)

Zugangsvoraussetzung ist die allgemeine oder fachgebundene Hochschulreife.

  • Bewerber*innen für ein Bachelor-Lehramtsstudium oder ein anderes Bachelorstudium benötigen generell die allgemeine Hochschulreife.
  • Das Zeugnis der Fachhochschulreife (FH-Reife) berechtigt aufgrund der Kooperation mit der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg zur Bewerbung für den Bachelorstudiengang Bildung und Erziehung im Kindesalter (Kindheitspädagogik).

Desweiteren gilt:

  • Durch ein abgeschlossenes Studium an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule wird die allgemeine Hochschulreife zuerkannt, so dass damit ein Studium an einer Pädagogischen Hochschule möglich ist.
  • Durch das Bestehen einer Aufbauprüfung (Deltaprüfung) im Anschluss an eine schulische FH-Reife kann ein Bachelorstudium aufgenommen werden, zu welchem die FH-Reife allein nicht berechtigt.
  • Bewerber*innen mit der Laufbahnprüfung Fachlehrer*innen für musisch-technische Fächer können sich für das Studium Lehramt Grundschule (B.A.) sowie Lehramt Sekundarstufe I (B.A.) bewerben (vorbehaltlich gesetzlicher Änderung).
  • Bewerber*innen mit der Laufbahnprüfung Fachlehrer*innen an Sonderschulen sowie Technische Lehrer*innen an Sonderschulen können sich für das Studium Lehramt Sonderpädagogik (B.A.) bewerben (vorbehaltlich Gesetzesänderung).
  • Beruflich qualifizierte Bewerber*innen ohne Abitur, jedoch mit anerkannter beruflicher Aufstiegsfortbildungsprüfung sind berechtigt, sich nach einem Beratungsgespräch für ein Studium zu bewerben. Als Qualifikation anerkannt sind öffentlich-rechtlich geregelte berufliche Fortbildungen (gemäß Berufsbildungsgesetz, Handwerksordnung, Schulgesetz), die grundsätzlich auf einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung aufbauen und mindestens 400 Stunden umfassen. Anerkannte Weiterbildungen sind z.B. Meister, Techniker, Fachwirte.
  • Einer Aufstiegsfortbildung gleichgestellt sind seit 2022 Abschlüsse gemäß der Rahmenvereinbarung über Fachschulen der Kultusministerkonferenz vom 07. November 2002 in der jeweils geltenden Fassung. Anerkannt sind hier u.a. neuere Abschlüsse von Erzieher*innen, Jugend- und Heimerzieher*innen sowie Heilerziehungspfleger*innen, wenn der og. Satz enthalten ist. Nach einem Beratungsgespräch ist hier eine direkte Bewerbung zum Studium möglich.
  • Beruflich Qualifizierte ohne Abitur können nach einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und mindestens zwei Berufsjahren nach einem Beratungsgespräch an einer Eignungsprüfung teilnehmen, wenn die Berufsausbildung dem angestrebten Studium fachlich entspricht. Die Eignungsprüfung wird im jährlichen Wechsel jeweils im Frühjahr an einer Pädagogischen Hochschule durchgeführt (2024: PH Gmünd), Bewerbungsschluss ist der 30. Januar eines Jahres (Zeitangaben ohne Gewähr).
  • Für ein fachlich entsprechendes grundständiges Studium kann sich bewerben, wer ein Jahr erfolgreich in dem gleichen oder einem fachlich entsprechenden Studiengang an einer Hochschule derselben Hochschulart in einem anderen Bundesland studiert hat.