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Förderunterricht an Schulen

Wir unterstützen Förderunterricht durch Studierende an Ludwigsburger Schulen (z.B. "Ludwigsburger Modell für die Sprachförderung an Grundschulen" oder Förderung von Jugendlichen an der Sekundarstufe I) und im Landkreis Ludwigsburg (Projekt study4future). Beteiligt sind Grundschulen, Haupt- Werkrealschulen, Realschulen, Gemeinschaftsschulen, Gymnasien und Sonderpädagogische Bildungs- und Beratungszentren (Förderschwerpunkt Lernen).

1. Worum geht es?
Schüler*nnen werden sprachlich und fachlich (Schwerpunkt in Deutsch, Englisch, Mathematik) gefördert ( in den Grundschulprojekten steht die Sprachförderung Deutsch im Vordergrund).Die Förderung findet in Kleingruppen (mit bis zu 6 SchülerInnen) 2 bis 4 Stunden in der Woche in den Räumen der Schulen statt. Die Vermittlung der Sprache erfolgt auch über die Fachsprachen, die Förderung ist jedoch nicht direkt an den Unterricht gekoppelt (keine Hausaufgabenhilfe). Die Stadt Ludwigsburg bzw. der Landkreis Ludwigbsurg stellen die Mittel für die Bezahlung der Förderlehrkräfte zur Verfügung.

2. Beteiligte
Die Stadt Ludwigsburg bzw. der Landkreis organisieren die Kooperation mit den Schulen und sind für die Bezahlung verantwortlich. Die Pädagogische Hochschule übernimmt die Beratung der Studierenden, die Schulen stellen die Räumlichkeiten und gewährleisten eine kooperative Zusammenarbeit zwischen Lehrkräften und Förderlehrkräften.

3. Vorteile für Studierende
Die studentischen Förderlehrkräfte erwerben Praxiserfahrung, erweitern ihre Kompetenzen z.B. in Bezug auf Umgang mit Kindern und Jugendlichen mit Sprachförderbedarf und Erfahrung in schulischen Arbeitsfeldern und erhalten dafür eine finanzielle Unterstützung. Die Studierenden können jeweils im Wintersemester ein Begleitseminar im Fach Deutsch besuchen.

4. Anrechnung als Blockpraktikum BP oder PP

Die Tätigkeit kann als BP oder PP angerechnet werden, wenn sie mindestens 60 Stunden umfasst. Dies bedeutet, dass in der Regel ein Schuljahr lang je 2 Schulstunden in der Woche unterrichtet werden müssen. Um als Praktikum gelten zu können, darf die Vergütung nur im Rahmen einer Aufwandsentschädigung (sog. Übungsleiterpauschale) erfolgen.

Eine Einzelförderung bzw. Nachhilfe kann NICHT als PP angerechnet werden.

Die Anmeldung für die Praktika erfolgt über das Schulpraxisamt vor Antritt des Praktikums, erkundigen Sie sich bitte auch über die Bedingungen des jeweiligen Praktikums (je nach Studienordnung und Art des Praktikums).

Wenn Sie die Tätigkeit NICHT als BP/PP anrechnen lassen möchten, können Sie bei "study4future" auch mehr verdienen.

5. Häufig gestellte Fragen und Anmeldung

Studierende, die sich für study4future anmelden möchten, finden hier weitere Informationen

Studierende, die sich im Rahmen des Projekts "Förderung von Jugendlichen an der Sekundarstufe I" engagieren möchten, finden hier weitere Informationen sowie ein Anmeldeformular.

Wenn Sie Interesse haben, an dem Projekt teilzunehmen, melden Sie sich bei Joachim Schäfer.