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Referendariat in Teilzeit

Die Landesregierung Baden-Württemberg hat am 10. Oktober 2017 beschlossen, dass die Möglichkeit für einen Vorbereitungsdienst in Teilzeit für die wissenschaftlichen Lehrämter eröffnet werden soll.

Berechtigt sind angehende Lehrkräfte, die

  • ein Kind unter 18 Jahren oder
  • eine nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftige Angehörige oder einen pflegebedürftigen Angehörigen

tatsächlich betreuen oder pflegen.

  • Darüber hinaus sollen schwerbehinderte und gleichgestellte Menschen die Möglichkeit erhalten, einen Vorbereitungsdienst in Teilzeit zu absolvieren.

Leitlinie für einen Vorbereitungsdienst in Teilzeit ist, die Qualität der Ausbildung zu erhalten, den unterrichtsorganisatorischen Erfordernissen Rechnung zu tragen (Schuljahresrhythmus) und die prüfungsrechtlich gebotene Chancengleichheit zu wahren.

  • Deshalb kommt nur eine Streckung des Vorbereitungsdienstes von bisher 18 Monaten auf 30 Monate , also auf fünf Unterrichtshalbjahre, in Frage. Dies entspricht einer Teilzeitquote von 60% .
  • 1. Ausbildungsabschnitt (Dauer: 1 Schulhalbjahr):
    Während des 1. Ausbildungsabschnitts wird der Umfang des begleiteten Unterrichts/Hospitation auf in der Regel 6 bis 8 Unterrichtsstunden pro Woche reduziert. Die angehenden Lehrkräfte in Teilzeit besuchen die Lehrveranstaltungen an den Staatlichen Seminaren für Didaktik und Lehrerbildung auf der Grundlage des individuellen Ausbildungsplans, der auf der Basis des Kursplans erstellt wird und der individuell terminierte Ausbildungsgespräche berücksichtigt. Weitere Veranstaltungen ohne Prüfung, wie zum Beispiel ergänzende Angebote, können im zweiten Ausbildungsabschnitt liegen. Am Ende des ersten Ausbildungsabschnitts ist von Schule und Seminar die Befähigung zum selbstständigen Unterricht festzustellen.
  • 2. Ausbildungsabschnitt (Dauer: 4 Schulhalbjahre bzw. 2 Schuljahre):
    Im zweiten Ausbildungsabschnitt wird der Vorbereitungsdienst auf zwei Schuljahre gestreckt. Dabei wird im ersten Schuljahr in der Regel ein Ausbildungsfach im Rahmen des selbstständigen Unterrichts ausgebildet. Wöchentlich unterrichten die angehenden Lehrkräfte in Teilzeit etwa die Hälfte der im Vorbereitungsdienst vorgesehenen Unterrichtsverpflichtung. Im zweiten Schuljahr folgt die Ausbildung im zweiten Fach und gegebenenfalls dritten Fach.
  • Beim Vorbereitungsdienst in Teilzeit wird die Besoldung im gleichen Verhältnis wie die Arbeitszeit gekürzt.

Weitere Informationen zum Vorbereitungsdienst in Teilzeit finden Sie hier.