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Studium und Lehre

Erlebnispädagogik studieren

Erlebnispädagogische Kompetenzen erweisen sich in der schulischen Arbeit für Lehrkräfte inzwischen als äußerst hilfreich, teilweise auch erforderlich. Besonders 3 Ebenen sind dabei im Fokus:

  • die pädagogische Förderung der individuellen Entwicklungen älterer Kinder und vor allem Jugendlicher, die durch erlebnispädagogische Erfahrungen wichtige Impulse erhalten können;
  • das soziale Lernen und die Stärkung der Klassengemeinschaft durch die kooperativ-problemlösungsorientierte Grundstruktur der meisten Formen der Erlebnispädagogik;
  • die explorativ-erlebnisorientierte Begegnung mit Lerngegenständen etwa in sportlichen, biologischen aber auch vielen weiteren fachlichen Bereichen.

Das Erweiterungsstudienfach Erlebnispädagogik an der PH kann nur von Studierenden in Lehramtsstudiengängen belegt werden und umfasst 39 ECTSP. Ein Start in das Studium ist formal nach abgeschlossenem Modul 1 des Lehramtsstudiums möglich. Um alle Bausteine der 3 Module belegen zu können, während man immatrikuliert ist, ist eine Studiendauer von 3 Jahren vorzusehen.  Eine Bewerbung sollte deshalb spätestens Mitte des Bachelorstudiums erfolgen, wenn die Bewerbungsvoraussetzungen vollständig vorliegen (s.u.).

Eine Bewerbung zum Erweiterungsstudienfach Erlebnispädagogik ist Anfang nächsten Jahres wieder möglich. Abgabefrist ist jährlich der 23. Januar.  

Bitte beachten Sie genau die Angaben in den neu gefassten und im Download unten eingestellten                                   1. Informationen für Interessierte am "Erweiterungsstudium Erlebnispädagogik"  sowie 7. Hinweise zum Anfertigen des Berichts und sonstiger Unterlagen zur EP-Bewerbung.
Die Unterlagen werden inzwischen nur noch digital eingereicht und zwar bei einer der für den Erweiterungsstudiengang  verantwortlichen Personen (Rüdiger Hein; Annette Hofmann; Steffen Schaal; Martin Weingardt), nachdem mit ihr bereits 6-8 Wochen vor Abgabe Kontakt aufgenommen wurde.

Nicht zuletzt auch angesichts reduzierter Lehrkapazitäten besteht kein Anspruch auf Zulassung. Maßgeblich ist d.h.

  • der Vollständigkeit der eingereichten 4 Dateien mit korrekten Dateibezeichnungen und Inhalten gemäß der Angaben in den oben genannten Informationen und Hinweise,
  • den vollumfänglich gegebenen Bewerbungsvoraussetzungen im Bereich der mind. 3 Lehrnachweise aus verschiedenen fachlichen Bereichen und den 10 Tage umfassenden Praktikumsnachweisen
  • besonders auch die Qualität der Dokumentation, Darstellung und Reflexion in Ihrem Bericht.

Die Steuergruppe entscheidet dann im Februar über die Zulassung, informiert danach das Studiensekretariat, welches dann die ggf. erfolgte Zulassung digital im PH-System hinterlegt.

Steuergruppe Erlebnispädagogik