Sie möchten einen Antrag bei einem Drittmittelgeber stellen?
Damit Sie gut planen und ausreichend Zeit für alle Schritte einplanen können, haben wir einige wichtige Informationen für Sie zusammengestellt.
Sollten Sie einen Antrag im Rahmen einer Ausschreibung der Europäischen Kommission planen oder möchten Sie sich zu deren Ausschreibungen beraten lassen, dann wenden Sie sich bitte an das EU-Referat .
Sie haben bei Ihrer Recherche nach Förderorganisationen für Ihre Projektidee oder unter Ausschreibungen und Stipendien eine passende Ausschreibung gefunden? Dann sollten Sie bei der Antragsvorbereitung folgende erste Schritte beachten:
Informieren Sie bitte frühzeitig die Forschungsförderungsstelle über Ihren geplanten Antrag. So können wir Sie beratend begleiten und Sie bei der Budgetkalkulation usw. unterstützen. Außerdem klären wir gemeinsam mit Ihnen und den betreffenden Stellen an der Hochschule vorab, ob z.B. ein Eigenanteil der Hochschule gefordert ist und wie dieser erbracht werden kann oder ob das Projekt der Steuerpflicht unterliegt. Weiterhin informieren wir die Hochschulleitung über Ihr Antragsvorhaben.
Die Prüfung Ihres Vorhabens, insbesondere des Finanzplans, ist zugleich ein Unterstützungsservice für Sie und Ihr Projekt: Dadurch wird u.a. gewährleistet, dass die „Zahlen stimmen“ und das Projekt solide finanziert ist.
Bitte berücksichtigen Sie, dass bei Kooperationsprojekten/Verbundvorhaben oftmals ein größerer zeitlicher Vorlauf notwendig ist. Planen Sie genügend Zeit für Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten, das Einholen benötigter Unterschriften usw. ein.
Vor der Einreichung des Antrags unterstützen wir Sie gerne mit unserem Proof-Reading-Service und kommentieren aus fachferner Perspektive die Kohärenz und Vollständigkeit Ihres Antrags. Achten Sie darauf, formale und inhaltliche Vorgaben des Mittelgebers, z.B. zum Umfang oder zur Gliederung des Antrags, unbedingt einzuhalten.
Für Gutachtende und Mitglieder des Auswahlgremiums sollten die Relevanz, das zentrale Anliegen und der Innovationsgehalt Ihres Vorhabens sowie die Passung zur Ausschreibung bereits zu Beginn des Antrags deutlich werden. Durch die Darstellung des Arbeitsprogramms erhalten die Gutachtenden eine klare Vorstellung, wie Sie im Projekt vorgehen, um die Forschungsfragen zu beantworten und welche Ressourcen Sie dafür benötigen. Formulieren Sie knapp, verständlich und präzise.
Am Ende des Antrags sollten die klassischen W-Fragen beantwortet sein:
Vor Einreichung des Antrags müssen Sie die Hochschulleitung über Ihr Vorhaben informieren und deren Zustimmung einholen. Hierfür müssen vorab häufig Fragen z.B. zu Eigenanteilen, steuerlichen Aspekten mit der Verwaltung und der Hochschulleitung geklärt werden – hierbei unterstützt die Forschungsförderungsstelle Sie gerne. Die Information der Hochschulleitung erfolgt formal mit der Drittmittelanzeige A, die Sie nach Login im Downloadzentrum finden. Bitte senden Sie das Formular spätestens 2 Wochen vor der geplanten Einreichung des Antrags an die Finanzabteilung und in Kopie an die FFS.
Bei den meisten Drittmitteln handelt es sich um eine institutionelle Förderung, d.h. formal ist die Hochschule Antragstellerin. Deshalb erfolgt die Antragseinreichung i.d.R. über das Rektorat, sofern Anträge unterschrieben werden müssen, erfolgt dies durch die Hochschulleitung. In jedem Fall muss die Hochschulleitung vorab ihre Zustimmung zur Antragstellung erteilen.
Auch Anträge von Personen (z.B. Sachbeihilfe der DFG) beinhalten i.d.R., dass das Projekt an einer Hochschule durchgeführt wird und diese die Grundausstattung für das Projekt bereitstellt und die Forschungsmittel verwaltet. Die Hochschule geht also auch hierbei Verpflichtungen ein. Deshalb müssen Sie auch in diesem Fall vorab eine Erstinformation zur Antragstellung (Drittmittelanzeige A) einreichen, die durch die Finanzabteilung und die Hochschulleitung geprüft wird.
Die FFS koordiniert diese Schritte und informiert Sie rechtzeitig, sodass Sie Ihren Antrag fristgerecht einreichen können.
Bitte besprechen Sie mit der FFS die Einreichungsmodalitäten und die benötigten Unterschriften (vgl. Schritt 4: Kontaktaufnahme mit FFS).
Sobald das Rektorat der Antragstellung zugestimmt hat und die benötigten Unterschriften vorliegen, können Sie die Antragsunterlagen gemäß den Vorgaben des Mittelgebers zusammenstellen und einreichen. Bei der Zusammenstellung der Unterlagen sollten Sie sich genau an die Vorgaben des Drittmittelgebers halten (z.B. Dateiformate, Antragsportal).
Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für das Begutachtungs- und Auswahlverfahren!
Bitte informieren Sie uns über das Auswahlergebnis.
Services der Forschungsförderungsstelle: