Sie wollen sich für ein Bachelorstudium an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg bewerben? Auf dieser Seite erfahren Sie wie Sie sich bewerben können, welche Fristen Sie berücksichtigen müssen und welche Unterlagen benötigt werden.
Um sich für ein Bachelorstudium an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg zu bewerben, benötigen Sie in der Regel die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder eine Fachhochschulreife inklusive bestandener Deltaprüfung der Universität Mannheim.
Die Zusammensetzung der Punkte für das Auswahlverfahren erfolgt automatisch im Bewerbungsportal. Über die genaue Zusammensetzung sowie die Umrechnung Ihrer Abitur- (HZB)- Note in Bewertungspunkte können Sie sich auf der Seite Auswahlverfahren / Grenzwerte informieren.
Eine detaillierte Übersicht über mögliche Zugangsvoraussetzungen entnehmen Sie der Seite Hochschulzugangsberechtigung.
Wenn Sie die Fächer Deutsch oder Englisch in Sonderpädagogik oder Sekundarstufe studieren wollen, werden bestimmte Fremdsprachenkenntnisse vorausgesetzt. Diese liegen idealerweise bereits zu Beginn des Studiums vor und müssen andernfalls bis spätetens zum Ende des vierten Semesters nachgereicht werden. Erfolgt der Nachweis nicht bis zu diesem Zeitpunkt, muss das Fach gewechselt werden.
Haben Sie die allgemeine Hochschulreife an einem allgemeinbildenden Gymnasium, einer Gesamtschule oder einem Fachgymnasium erworben, müssen Sie keinen separaten Nachweis über Ihre Deutsch- oder Englischkentnisse erbringen.
Die erforderlichen Sprachkenntnisse umfassen für das Fach Deutsch:
und für das Fach Englisch:
Als Fremdsprache gilt:
Sollten die erforderlichen Fremdsprachkenntnisse nicht vorliegen, setzen Sie sich mit dem Sprachdidaktischem Zentrum mit einem Vertreter des Faches Deutsch bzw. Englisch in Verbindung, um fehlende Kenntnisse nachzuholen.
Bei dem Auswahlverfahren für den bilingualen Studiengang Europalehramt Sekundarstufe I (B.A.) ist für die Bewerbung neben dem Nachweis der allgemeinen Hoch-
schulzugangsberechtigung ein Notendurchschnitt der 4 Oberstufenkurse im Fach Englisch von 10 Punkten erforderlich. Das Fach Englisch muss bis zum Abitur
belegt worden sein. Wird der Notendurchschnitt von 10 Punkten nicht erreicht oder nicht nachgewiesen, ist ersatzweise der Nachweis eines erfolgreich abgelegten
Sprachzertifikats erforderlich:
Die Bewerbung in ein höheres Fachsemester ist nur mit einem Anrechnungsbescheid vom Prüfungsamt möglich. Anrechenbare Leistungen aus früheren Studiengängen ermöglichen die direkte Bewerbung in ein höheres Fachsemester und sollen - zeitlich gesehen - vor der Bewerbung zum Studium an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg festgestellt werden. Wer nicht in dem Zeitraum vom 15.10 bis 15.11. für ein Sommersemester, 15.04. bis 15.05. für ein Wintersemester einen Antrag auf Anrechnung stellen konnte, kann sich zunächst nur ins 1. Fachsemester bewerben. Ein Anrechnungsantrag kann erst später gestellt werden. Ausgenommen sind Hochschulortwechsler*innen von einer anderen PH an die PH Ludwigsburg, die sich nur in ein höheres Fachsemester bewerben dürfen.
Für das Studium an der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg ist das mühelose Beherrschen der deutschen Sprache notwendig. Daher müssen Bewerber*innen vor Studienbeginn mit der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH), der TestDaF-Prüfung oder einem vergleichbaren Sprachzertifikat hinreichende Kenntnisse der deutschen Sprache nachweisen. Bitte fügen Sie Ihrer Bewerbung Ihr Sprachzeugnis bei!
Ausländische Bildungsnachweise für den Hochschulzugang müssen einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung den Anforderungen nach gleichwertig sein. Die Gleichwertigkeit wird von der Pädagogischen Hochschule bei der Bewerbung gemäß den Bewertungsvorschlägen der Kultusministerkonferenz geprüft.
Weitere Informationen finden Sie unter:
https://www.ph-ludwigsburg.de/studium/bewerbungsportal/internationale-studierende
Lehramtsstudiengänge: www.bw-cct.de
Andere Bachelorstudiengänge: www.was-studiere-ich.de
Bewerber*innen für einen zulassungsbeschränkten Studiengang können in begründeten Einzelfällen einen Härtefallantrag stellen, wenn eine außergewöhnliche persönliche oder familiäre Situation eine sofortige Aufnahme des Studiums zwingend erforderlich macht. Diesen Sonderantrag müssen Bewerber*innen zusätzlich zum Zulassungsantrag einreichen. Zudem sind geeignete Belege, wie fachärztliche Gutachten, vorzulegen, die die Dringlichkeit der Situation nachweisen.
in Vorbereitung : Ihre Bewerbung befindet sich derzeit in Vorbereitung und wurde noch nicht abgeschickt. Bewerbungen, die sich in Vorbereitung befinden, werden im Bewerbungsverfahren noch nicht berücksichtigt.
elektronisch eingegangen: Ihre Bewerbung wurde erfolgreich an die Studienabteilung übermittelt.
in Bearbeitung: Die Studienabteilung prüft und bearbeitet derzeit Ihre Bewerbung.
gültig: Ihre Bewerbung wurde von der Studienabteilung vollständig überprüft und bearbeitet. Sie nimmt nun vollständig am Bewerbungsverfahren teil.
Zulassungsangebot liegt vor: Ihnen wurde ein Zulassungsangebot für den gewünschten Studiengang unterbreitet. Der Zulassungsbescheid, der Ihre Zulassung bestätigt, befindet sich in Ihrem Postfach im Onlineportal.
Immatrikulation beantragt: Nach Erhalt des Zulassungsangebots können Sie nun die Immatrikulation beantragen, um Ihre Zulassung zu bestätigen.
Immatrikulation in Bearbeitung: Ihre Immatrikulationsunterlagen sind bei der Studienabteilung eingegangen und werden derzeit von der zuständigen Sachbearbeitung bearbeitet.
Immatrikuliert: Ihre Immatrikulationsunterlagen sowie der Semesterbeitrag bzw. die Studiengebühren sind vollständig bei der Studienabteilung eingegangen. Sie sind nun an der Hochschule immatrikuliert.
Die Immatrikulation läuft im ersten Schritt wie die Bewerbung online ab. Sie werden Schritt für Schritt durch die Immatrikulation geführt. Am Ende des Vorgangs drucken Sie den Antrag auf Immatrikulation aus und schicken diesen vollständig ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit folgenden Unterlagen per Post an die Pädagogische Hochschule oder geben diese persönlich in der Studienabteilung ab (Sie können die Unterlagen auch in den Briefkasten vor der Studienabteilung werfen):
Pädagogische Hochschule Ludwigsburg
Studienabteilung
Reuteallee 46
71634 Ludwigsburg
Für das Studium wird die Bestätigung der Krankenkasse „M10“ benötigt. Bitte nicht in Papierform einreichen! Die Meldung muss ausschließlich elektronisch übermittelt werden.
Die M10-Meldung wird von Ihrer Krankenkasse elektronisch an die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg übermittelt, sobald Sie den Vorgang bei Ihrer Krankenkasse anstoßen. Falls Ihre Krankenkasse diese Info braucht: Die Absender-/Hochschulnummer unserer Hochschule lautet H0002941 (nach dem H ist dreimal die Ziffer Null).
Falls Sie privat versichert sind, wenden Sie sich mit einem Versicherungsnachweis Ihrer privaten Krankenkasse an eine gesetzliche Krankenkasse. Diese bescheinigt Ihnen die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht. Dieser Nachweis wird dann wiederum elektronisch an die Hochschule übermittelt.
Bitte beachten Sie, dass die Zahlung des Semesterbeitrags Voraussetzung für die Immatrikulation ist.
Überweisen Sie wie im Zulassungsbescheid angegeben ist, innerhalb der Ausschussfrist (ebenfalls im Zulassungsbescheid) den Semesterbeitrag. Für alle Lehramtsstudiengänge fallen keine Studiengebühren an. Für andere Bachelorstudiengängen fallen in manchen Fällen Studiengebühren an. Im ersten Semester überweisen Sie den Beitrag, ab dem zweiten Semester erteilen Sie in E-Campus ein Lastschriftmandat.
Vor der Einführungswoche und nach der Bezahlung des Semesterbeitrages erhalten Sie Ihre Chipkarte postalisch. Bereits Studierende an unserer Hochschule erhalten keine neue Chipkarte, sondern behalten ihre bisherige. Sie erhalten Ihre Zugangsdaten nach der Immatrikulation per E-Mail.