Der Wechsel in das Masterstudium erfordert folgende Schritte: Fristgerechte Immatrikulation, Einreichung Bachelorzeugnis/LSF-Transkript, ggf. nachzuholende Leistungen.
Nach der Zulassung wird der Zulassungsbescheid auf der Bewerbungsplattform eCampus bereitgestellt. Die Immatrikulation muss dort innerhalb der Frist beantragt werden.
Geben Sie anschließend die folgenden Unterlagen in Papierform in der Studienabteilung ab:
Wichtig:
Für ein Masterstudium wird ein Bachelorabschluss vorausgesetzt. Eine Master-Bewerbung ist jedoch bereits mit mindestens 144 ECTS möglich; bei Zulassung erfolgt eine vorbehaltliche Zulassung in den Master-Lehramt (M.Ed.).
Wenn das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen ist, können B.A.- und M.Ed.- Studium zeitweise parallel laufen. In diesem Fall muss man sich weiterhin in den Bachelor zurückmelden.
Der Bachelorabschluss muss spätestens bis zum 31.10. (Wintersemester) bzw. 31.05. (Sommersemester) nachgewiesen werden.
Reichen Sie dafür in der Studienabteilung ein:
Hinweise:
Für Bewerber*innen von anderen Hochschulen oder bei Wechsel des Studiengangs im Lehramts-Master können nachzuholende Leistungen (max. 60 ECTS) festgelegt werden. Nachzuholende Leistungen müssen vor der ersten Modulprüfung im Fach erbracht werden. In Fächern ohne nachzuholende Leistungen (Brückenmodule) können Prüfungen direkt abgelegt werden.