Denken Sie bitte daran, dass das über Ihrer wöchentlichen Sollarbeitszeit liegende Zeitguthaben, gemäß der Dienstvereinbarung über die Arbeitszeitregelung und der Urlaubsverwaltung, mit Ablauf des 30.09.2026 gekappt und damit verfallen wird.
Im Zuge dessen bitten wir Sie, das betreffende Zeitguthaben, nach vorheriger Absprache mit Ihrer/Ihrem Vorgesetzen und unter Berücksichtigung der betrieblichen Belange und Möglichkeiten, vor Ablauf des 30.09.2026 abzubauen.
Vielen Dank!
Bei Fragen steht Ihnen die Personalabteilung gerne zur Verfügung.