Vom 01.10.2024 - 31.01.2025 ist die Onlineanmeldung für das BP SOP im Wintersemester 2024/2025 (Frühjahr 2025) freigeschaltet. Hinweis: Sie können sich nur anmelden, wenn Ihnen eine Zusage der Schule vorliegt. Die einzugebende E-Mail Adresse muss auf @stud.ph-ludwigsburg.de enden. Bitte im Bemerkungsfeld nur Fließtext und keine (Zeilen-)Umbrüche eingeben.
Das BP SOP ist eine Leistung aus dem Master und kann nicht in den Bachelor vorgezogen werden! Nach der Anmeldefrist sind keine Nachmeldungen möglich! Die Anmeldung erfolgt vorbehaltlich den aktuellen Entwicklungen zu COVID-19.
Abschlüsse PO 2016: X6 = MA SPO
Bis zum Ende der Anmeldefrist muss dem Amt für schulpraktische Studien ein erweitertes Führungszeugnis vorliegen. Das erweiterte Führungszeugnis können Sie bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantragen, oder beim Bundesamt für Justiz online anfordern. Geben Sie bitte beim Verwendungszweck das Praktikum sowie Ihre Matrikelnummer an. Bitte füllen Sie die folgende Bescheinigung aus und legen Sie diese bei der Beantragung bei Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung vor. Das erweiterte Führungszeugnis darf nicht älter als 3 Monate sein und wird in der Regel vom Bundesamt für Justiz direkt an das Amt für schulpraktische Studien gesendet. Bei jeder Praktikumsanmeldung müssen diese Dokumente erneut eingereicht werden.
Bescheinigung für die Beantragung generieren
Wo muss das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis abgegeben werden? Bekomme ich eine Eingangsbestätigung?
Bitte reichen Sie das erweiterte polizeiliche Führungszeugnis ausschließlich über unser reguläres Postfach bei der Pforte, Postfach Nr. 21, ein. Wir stellen KEINE Eingangsbestätigung aus. Bitte sehen Sie von Anfragen hierzu ab. Sollte Ihr Führungszeugnis uns nicht vorliegen, kommen wir auf Sie zu.
Bis zum Ende der Anmeldefrist muss dem Amt für schulpraktische Studien die Belehrung zum Infektionsschutzgesetz (IFSG) vorliegen. Lesen Sie dazu die Dokumente unter "Infektionsschutzgesetz" auf der verlinkten Seite (ganz unten) aufmerksam und füllen Sie das Formular unter folgendem Link aus. Bitte nur digital absenden.
Belehrung Infektionsschutzgesetz (IFSG) aufrufen
Wo muss der Nachweis für den Masernschutz vorgelegt werden?
Hierfür ist ausschließlich die Schulleitung Ihrer Praktikumsschule zuständig. Bitte reichen Sie hierzu keine Dokumente bei uns ein.
Für das Praktikum ist ein Nachweis und Gutachten der Schule erforderlich. Das Formular füllen Sie bitte mit Ihren Daten am PC aus und legen dieses an der Schule vor. Nach Beendigung des Praktikums muss dieser Nachweis umgehend dem Amt für schulpraktische Studien über das interne Postfach 21 zugehen.
Wenn Sie im MA Sopäd PO 2015 eingeschrieben sind, melden Sie sich bitte im 1. Semester für das Blockpraktikum in der zweiten Fachrichtung an. Gehen Sie wie folgt vor:
Öffnen Sie den oben aufgeführten Link zur Anmeldung und füllen Sie das Formular aus. Nachdem Sie Ihre Anmeldung abgeschickt haben, erhalten Sie eine Bestätigungs-E-Mail. Eine weitere Benachrichtung erhalten Sie per E-Mail, wenn Ihre Daten im Amt für schulpraktische Studien bearbeitet werden.
Für dieses Praktikum können Sie nur Schulen wählen, die konform zum studierten Lehramt sind. Gymnasien, Abendgymansien und Volkshochschulen können nicht gewählt werden. Schulen mit einem inklusiven Setting können gewählt werden. Sie können Schulen weltweit wählen.
Das Blockpraktikum wird in der vorlesungsfreien Zeit, am Ende des Wintersemesters, im Frühjahr oder am Ende des Sommersemesters, im Herbst absolviert. Die Praktikumsdauer beträgt mind. 4 Wochen. Der Arbeitsumfang während des Blockpraktikums entspricht dem Deputat einer Sonderschullehrerin / eines Sonderschullehrers (26 Stunden pro Woche). Die Zahl der eigenen Unterrichtsversuche soll insgesamt mindestens zehn betragen.
Hinweise der Fachrichtungen finden Sie hier:
Die nachstehenden Aufführungen sind Bedingungen für den Antritt und die Durchführung des Praktikums. Durch das Abschicken Ihrer Onlineanmeldung akzeptieren Sie die folgenden Bedingungen:
Ich bin Fachlehrer*in und habe einen Abschluss des Pädagogischen Fachseminars (PFS). Wird mir das Blockpraktikum in der 2. Sonderpädagogischen Fachrichtung im Masterstudiengang Lehramt Sonderpädagogik anerkannt?
Das ist abhängig von den Schwerpunkten Ihrer Abschlüsse. Ggf. ist eine Anerkennung möglich. Bitte sprechen Sie uns hierzu an. (Das ISP kann nicht anerkannt werden!)
Ansprechpartnerin für diesen Bereich ist
Frau Hoffmann (Mo - Do vormittags)