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Soziale Arbeit in sonderpädagogischen Handlungsfeldern (M.A.)

Der Masterstudiengang Soziale Arbeit in sonderpädagogischen Handlungsfeldern zielt auf die anwendungsbezogene Vermittlung von Schlüsselkompetenzen für die professionelle Prävention, Intervention, Förderung und Unterstützung in Lebenssituationen drohender oder faktisch eingetretener Behinderung und sozialer Benachteiligung von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.

Der Studiengang orientiert sich an dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) in der ICF (International Classification of Functioning, Health and Disability) vertretenen biopsychosozialen und relationalen Verständnis von Behinderung und sozialer Benachteiligung sowie einer konsequenten, auf das Individuum und sein soziales und kulturelles Umfeld bezogenen Lebenslaufperspektive.

Das Profil des Studiengangs ist geprägt durch eine enge Verzahnung von Theorie und Praxis im Bereich der Sozialen Arbeit bei Behinderung und sozialer Benachteiligung. Ein studienbegleitendes Projekt und ein Praktikum stellen Grundlagen für diese Verbindung von Theorie und Praxis dar. Informieren Sie sich auch über die Seiten des Studiengangs.

Blick auf das Gebäude 8 der PH Ludwigsburg
Der Masterstudiengang vermittelt wichtige wissenschaftliche und diagnostische Kompetenzen sowie rechtliches, organisatorisches und betriebswirtschaftliches Wissen. Darüber hinaus bilden Studierende ein spezifisches Profil aus. Dabei ist den Studierenden freigestellt, ob sie sich auf wenige Gebiete spezialisieren wollen oder eher ein generalistisches, auf Vielseitigkeit angelegtes Profil wählen. Hier können wissenschaftliche, praktische und berufliche Vorerfahrungen der Studierenden einfließen bzw. vertieft und erweitert werden.

Auf einen Blick

Abschluss: Master of Arts (M.A.)

Studienbeginn: Wintersemester

Regelstudienzeit: 4 Semester

Bewerbung: 01.06. bis 15.07. eines jeden Jahres

ECTS: 120

Perspektiven

Berufliche Tätigkeitsfelder für Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs eröffnen sich in Institutionen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, in zivilgesellschaftlichen Initiativen, in der kommunalen Verwaltung und in interkommunalen Verbänden, in Organisationen und Verbänden der Behindertenhilfe, der Jugendhilfe, der Beschäftigungsförderung und der sozialen Integration von Menschen mit Behinderung und in sozial benachteiligten Lebenslagen. Hintergrund für die professionelle Tätigkeit in diesen Institutionen stellen sozialgesetzliche Regelungen im Achten Sozialgesetzbuch (v.a. SGB II, SGB III, SGB VIII und SGB IX und SGB XII) dar.

Zulassungsvoraussetzungen

  • Der Studiengang ist zulassungsbeschränkt: pro Jahr stehen 30 Studienplätze zur Verfügung.
  • Zulassungsvoraussetzungen sind:
  • eine allgemeine oder eine fachgebundene Hochschulreife oder eine als gleichwertig anerkannte Hochschulzugangsberechtigung
  • ein erster berufsqualifizierender Studienabschluss von mindestens 6 Semestern bzw. 180 ECTS-Punkten in einem sonder- oder sozialpädagogisch ausgerichteten Fach oder einem gleichwertigen berufsqualifizierenden Studium. (Liegt ein erfolgreicher Studienabschluss bis zum Ende der Antragsfrist noch nicht vor, genügt der Nachweis der Zulassung zur Abschlussprüfung in einem solchen Studiengang, wenn zu erwarten ist, dass der Abschluss zu Beginn des angestrebten Studiums vorliegt. Der Zulassungsantrag kann in diesem Fall auf die Durchschnittsnote bisher erbrachter Prüfungsleistungen gestützt werden. Die Zulassung gemäß § 5 erfolgt dann unter der Bedingung des fristgerechten Nachweises des erfolgreichen Abschlusses und der weiteren damit zusammenhängenden Zugangsvoraussetzungen. Der Nachweis ist bis zum 30.11. des Jahres, in dem die Einschreibung erfolgt ist, zu erbringen. Wird der Nachweis nicht fristgerecht erbracht, so erlischt die Zulassung)
  • erste Praxiserfahrungen in sonderpädagogischen Arbeitsfeldern.
  • Eine schriftliche Darlegung (max. zwei DIN A 4-Seiten) des bisherigen Werdegangs und der wissenschaftlichen und berufspraktischen Interessen und Vorkenntnisse.

Im zweiten Teil des Aufnahmeverfahrens findet ein Gespräch von ca. 20 Minuten Dauer vor der Aufnahmekommission statt (siehe Anlage Stufe 2 und Gesamtbewertung)

Noch Fragen?

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