E-Mail-Benachrichtigung
Eine E-Mail-Benachrichtigung erfolgt:
- wenn von Ihnen vorgemerkte Medien oder Fernleihbestellungen für Sie zur Abholung bereitliegen.
- wenn die Leihfrist von entliehenen Medien abläuft (3 Tage vor Ablauf).
- bei der 1. und 2. Mahnung
An Nutzerinnen und Nutzer, die keine E-Mail-Adresse haben und daher auf dem Postweg benachrichtigt werden, kann keine Leihfristerinnerung versandt werden.