Anrechnung von Praktika
ANRECHNUNG VON PRAKTIKA
Studierende können entsprechende Leistungen (z.B. Praktika auf Grund eines Hochschulortwechsels) sich anerkennen lassen. Der Anrechnung ist ein Leistungsnachweis (z.B. transcript of records) und einer der folgenden Anträge beizulegen.
Antrag auf Anrechnung: zu verwenden, bei Bewerbung für einen Studienplatz, oder wenn noch nie ein Antrag gestellt wurde.
Nachreichungsantrag: zu verwenden, wenn in der Vergangenheit ein Antrag gestellt wurde und Leistungen nun nachgereicht werden.
Fragen zur Anerkennung klären Sie telefonisch mit den Ansprechpartnern*innen rechts. Oder besprechen die Anerkennung in den Sprechstunden der Schulpraxisbeauftragten (siehe unten) vor.
SCHULPRAXISBEAUFTRAGTE
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Schulpraxisbeauftragter | Stellvertreterin | Geschäftsbereich SOP |
Prof. Dr. Bernd Geißel | Dr. Marion Aicher-Jakob | AOR Wolfgang Meidel |
07141/140-208 Raum 1.123 |
07141/140-813 Raum 1.303 |
07141/140-224 Raum 1.123 |
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Sprechstunde W20/21 | Sprechstunde W20/21 | Sprechstunde W20/21 |
Di 14:30 - 15:30 Uhr | Telefonsprechstunde | nach Vereinbarung über Webex |
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Montag 10:00 - 11:30 Uhr | ![]() |