Gasthörer*innen
Der Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in muss innerhalb der ersten 2 Wochen nach Vorlesungsbeginn im Zentrum für wissenschaftliche Weiterbildung (ZWW) abgegeben werden. Danach ist keine Antragstellung für das laufende Semester mehr möglich.
Gasthörer*innen können in einem Semester nicht mehr als 5 Veranstaltungen belegen.
Als Gasthörer*innen können Personen mit hinreichender Bildung zur Teilnahme an einzelnen Lehrveranstaltungen zugelassen werden, sofern ausreichende Kapazität vorhanden ist. Gasthörer*innen sind nicht Mitglieder der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg. Gemäß der Gasthörergebührensatzung der Pädagogischen Hochschule Ludwigsburg i. V. m. § 17 Landeshochschulgebührengesetz (LHGebG) ist für jedes angefangene Semester eine Gebühr zu zahlen. Sie ist mit Beginn des Semesters fällig.
Die Gebührenhöhe ist wie folgt gestaffelt:
bis 2 Semesterwochenstunden (SWS) | 50 € |
bis 4 SWS | 100 € |
bis 6 SWS | 150 € |
bis 8 SWS | 200 € |
bis 10 SWS | 250 € |
Beispiel: Ein Seminar mit 2 SWS ist ein Seminar, das ein Semester lang pro Woche 2 Stunden besucht wird.
Antrag auf Zulassung als Gasthörer*in
Gasthörergebührensatzung