Nichtlehramtsstudiengänge
AKTUELLER HINWEIS
Änderung zum Mutterschutzgesetz
Werdende Mütter dürfen in den letzten 6 Wochen vor der Entbindung und 8 (bzw. 12) Wochen nach der Geburt keine Prüfungen erbringen, es sei denn, dass sie sich zur Ablegung der Prüfung ausdrücklich bereit erklären. Diese Erklärung ist schriftlich beim Akademischen Prüfungsamt abzugeben und kann jederzeit widerrufen werden.
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
Weitere Informationen finden Sie hier
Hier finden Sie die Prüfungstermine, Prüfungsausschüsse und weitere Informationen zu den außerschulischen Studiengängen. Eventuelle Aushänge zu den außerschulischen Studiengängen finden Sie in den Glasvitrinen gegenüber den Prüfungsamtszimmern 1.109 -1.107.