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Allgemeine Pädagogik

KI-Verwendung in der Allgemeinen Pädagogik

Sie können selbstverständlich in Seminaren und bei Qualifikationsarbeiten mit der KI auch arbeiten, müssen sich dabei aber an folgende Auflagen halten.

Zunächst gilt: Eigenleistung ist die Basis. Die Urheberschaft muss bei einer natürlichen Person (dem/der Studierenden) liegen. KI dient lediglich als unterstützendes Hilfsmittel und ersetzt nicht das eigene kritische Denken oder die wissenschaftliche Auseinandersetzung.

Ohnedies gilt: KI-Angaben müssen stets überprüft werden. KI-Tools neigen bekanntlich zu Halluzinationen und erfinden gelegentlich nicht existierende Literatur oder Quellen.

Berücksichtigen Sie bitte für den Fall der KI-Verwendung:

  • Name des Tools und Version, also z. B. ChatGPT, OpenAI, Stand der Version oder Zugriffsdatum angeben.
  • Verwendungszweck, also angeben, wofür KI benutzt wurde (z. B. zur Ideengestaltung, Strukturierung, Übersetzung, Sprachkorrektur etc.).
  • Verwendete Prompts, also die wichtigsten Eingabeaufforderungen angeben.

Kurzantwort: Was ist an der Uni erlaubt (aus: KI an der Uni erlaubt? Regeln für Hausarbeit, Thesis & Co.)

Nutzung Einordnung Was Sie dokumentieren sollten
Ideen, Suchbegriffe, Gliederungsvarianten Oft erlaubt, wenn die Veranstaltung KI nicht ausschließt. Tool, Datum und Zweck der Nutzung notieren.
Sprachfeedback und Grammatik Meist unproblematischer als Textproduktion. Festhalten, dass Inhalt und Argumentation von Ihnen stammen.
Formulierung ganzer Absätze Riskant und häufig nur mit ausdrücklicher Erlaubnis zulässig* KI-Nutzung offenlegen und prüfen, ob die Eigenständigkeit gewahrt bleibt.
Quellen, Zitate oder Fakten aus KI-Antworten Besonders kritisch, weil KI Quellen erfinden kann. Jede Quelle im Original prüfen und korrekt zitieren.

* „riskant oder unzulässig“:

  • ganze Absätze oder Kapitel von ChatGPT schreiben lassen und als eigene Formulierung abgeben
  • eine KI die Argumentation oder zentrale Analyse Ihrer Arbeit entwickeln lassen
  • KI-Nutzung verschweigen, obwohl sie in der Veranstaltung offengelegt werden soll
  • et al.

Einige Eckdaten dazu, was die Allgemeine Pädagogik tut, will und kann

Wir. Stellen. Fragen. Die AP ist keine Anwendungswissenschaft. Sondern eine Reflexionswissenschaft, die letztlich eine Irritationsfabrik darstellt, weil sie darauf angelegt ist, Probleme, Paradoxien, Ambivalenzen, Dissonanzen, blinde Flecken, Irrwege usw. zu eruieren.

Für wen/was wird operiert? Die AP hat kein Handlungsfeld wie Schule, Jugendeinrichtung, Bildungsverwaltung usw., auf das sie sich bezieht. Ihr einziges Handlungsfeld ist das der erziehungswissenschaftlich relevanten Diskurse. Demzufolge liefert die AP (Grundlagen-)Wissen, das andere Disziplinen auf deren Handlungsfelder beziehen können, was auch inkludiert, dass die AP grundsätzlich an allen Handlungsfeldern – und Themen – interessiert sein kann.

Nicht Fan, Stürmerin, Goalkeeper, Schiedsrichterin, Coach...: Die AP setzt keine Normen (analysiert aber, wann welche Normen von wem wie und wozu gesetzt werden). Sie weist keine Handlung an (analysiert aber die diversen Handlungsanweisungen und deren Rahmungen). Sie entscheidet keine Debatten (analysiert diese aber). Sie organisiert keine Bildungsprozesse (analysiert aber die Organisierungen). Sie definiert keine Begriffe (analysiert aber die Definitionsgeschichten und -logiken). Usw.

Spezialistin fürs Allgemeine: Die AP verfolgt meist nicht, bei Fragen immer mehr ins Detail zu gehen. Sondern strebt an, aus den Detailbetrachtungen raussteigend den Blick für Kontexte, Genealogien, Tendenzen usw. zu schärfen.

Theoretisch, empirisch, historisch oder philosophisch, geistes-, kultur- oder sozialwissenschaftlich, diskurs-, differenzierungs-, kommunikations-, institutions-, sprachanalytisch oder was? Die AP hat keine wissenschaftlichen Hauptmethoden. Vielmehr ist sie aufgrund ihrer Verfassung genuin darauf abgestellt, jeweils passende Methoden zu suchen – und zugleich, als Wissenschaftsforschungsinstanz par excellence, all die Paradigmen-, Theorie- und Methodenprobleme zu reflektieren.

Königsdisziplin? Gatekeeper und Rausschmeißer? Die AP ist, sei sie auch noch so „allgemein“ (und historisch traditionsreich), nicht dafür zuständig, dem diversen Gesamtfeld der Erziehungswissenschaft und der Pädagogik zu empfehlen, was integriert werden soll. Sie ist keine Sinnstiftungsinstanz, kein gesamtdisziplinäres Dach oder Fundament, das alles trocken und stabil hält, also (aus-)sortiert, definiert und sanktioniert. Vielmehr ist sie selbst eine Teildisziplin, die gleichwohl immer „das Ganze“ im Blick haben kann; und für dieses Ganze ist sie auch ständig gewissermaßen als Außendienstmitarbeiter in vielerlei Gefilden unterwegs, um nach Importwürdigem – und seien es Irritationen – Ausschau zu halten.