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Sicherung guter wissenschaftlicher Praxis

Wissenschaftliche Arbeit beruht auf Grundprinzipien, die in allen Ländern und in allen wissenschaftlichen Disziplinen gleich sind. Allen voran steht die Ehrlichkeit gegenüber sich selbst und anderen. Die Redlichkeit der Wissenschaftler*innen ist Grundvoraussetzung für wissenschaftliche Arbeit. Fehlverhalten in der wissenschaftlichen Arbeit kann durch die Vorgabe von Rahmenbedingungen zwar nicht grundsätzlich verhindert, aber doch eingeschränkt werden.

Zur Wahrnehmung ihrer Verantwortung in Forschung, Lehre und Nachwuchsförderung trifft die Pädagogische Hochschule Ludwigsburg Vorkehrungen, um mit Fällen von Fehlverhalten in der Wissenschaft angemessen umgehen zu können. Der Senat hat deshalb eine Satzung beschlossen.

Eine Ombudsperson berät als Vertrauensperson diejenigen, die sie über ein vermutetes Fehlverhalten in der Wissenschaft informieren.

Ombudsperson
Ombudsperson (Stellvertreterin)